Infos aus dem Gesamtpersonalrat der lehrerinnen und Lehrer beim staatlichen Schulamt Offenbach

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade erst ist euch das zweite GEW-Info aus dem GPRLL zugegangen. Dies war als abschließende Information vor den Ferien gedacht. Nun wenden wir uns erneut an euch, da das Kultusministerium sich am Dienstag, den 30.06., mit konkreten Vorgaben für die Beschulung im neuen Schuljahr an die Schulleitungen und die Eltern gewandt hat. Diese haben direkte Auswirkungen auf unsere Arbeits- bedingungen. Das vorliegende 3. Info im Juni 2020 fasst die wichtigsten Entscheidungen für euch zusammen und nimmt erste Einschätzungen vor.

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, auch bei der Lektüre dieses letzten Infos vor den Ferien,

Vor allem aber:

Bleibt gesund!

Eure GEW-Fraktion

Regelbeschulung nach den Sommerferien
Das formulierte Ziel der Landesregierung ist die Regelbeschulung nach den Sommerferien. Das heißt, der Unterricht findet wie gewohnt in Klassen und Kursen mit üblicher Schüler*innenzahl an fünf Tagen in der Woche statt. Dabei ist die Abdeckung der Stundentafel prioritär umzusetzen. All- gemein sind die Kerncurricula, die Lehrpläne und die Rahmenlehrpläne die Grundlage für diesen Un- terricht. Für die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel folgen nähere Anweisungen und eine Aktualisierung der Hygieneregelungen rechtzeitig zum Schuljahresbeginn. Wir erinnern an dieser Stelle den Minister daran, dass das Schuljahr bereits am 01. August und nicht erst am Freitag vor Ferienende beginnt und bitten um eine so rechtzeitige Information, dass an den Schulen geplant werden kann.
Das Abstandsgebot ist bei der Aufnahme des Regelbetriebs genauso aufgehoben wie die Lerngrup- penkonstanz. Für das HKM ist die Pandemie damit anscheinend beendet. Zwar bezeichnet der Mi- nister bestimmte Hygienemaßnahmen weiterhin als unverzichtbar, dies bezieht sich jedoch nur noch auf das Händewaschen und -desinfizieren, die Vermeidung des direkten Körperkontakts (wenn möglich), das Lüften der Unterrichtsräume sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer- halb des Unterrichtsraumes. Weiterhin Bestand haben soll die regelmäßige Reinigung des Schulge- bäudes.
Zwar räumt das HKM Unwägbarkeiten in der Entwicklung der Situation ein. Für die Planung des Un- terrichts im kommenden Schuljahr sollen die Schulen aber so viel „Flexibilität und Eigenverantwor- tung wie möglich“ erhalten. Dabei sollen sie sich auf alle möglichen Szenarien einer Veränderung der epidemischen Lage vorbereiten. Zwar will das HKM für den Notfall umfangreiche Planungen in der Schublade haben, kommunizieren will sie diese noch nicht. Schulen werden also mehrgleisig planen müssen und dabei flexibel und eigenverantwortlich handeln müssen, damit das Kultusminis- terium diese Verantwortung nicht tragen muss.

Schutz vor Corona
Lehrkräfte, die dies wünschen, erhalten rechtzeitig zum Schulstart vom Staatlichen Schulamt FFP2- Masken, wenn die Schulleitung diese bestellt. Bitte teilt der Schulleitung noch vor Ferienbeginn mit, wenn ihr eine solche Maske zu eurem Schutz bekommen wollt.

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Zudem kündigt das Ministerium an, alle Lehrkräfte im Bedarfsfall kostenfrei testen lassen zu wollen. Dieses Angebot begrüßen wir ausdrücklich, weisen jedoch darauf hin, dass eine solche Maßnahme nur dann Vertrauen schafft, wenn der Bedarf durch die betroffene Lehrkraft und nicht durch ihre Dienstvorgesetzten festgestellt wird.

Die Schulöffnung soll im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie begleitet werden. Dass uns der Minister damit ungefragt zu Versuchskaninchen in einer großangelegten Feldstudie macht, schafft nur bedingt Vertrauen in die angedachten Maßnahmen!

Weiter schreibt das HKM, dass SARS CoV-2-Verdachtsfälle sofort dem Schulamt gemeldet werden müssen. Dies wird insbesondere in der Erkältungssaison ab November zu einer stark steigenden Zahl an Verdachtsfällen führen. Wie mit ihnen umgegangen werden soll, entscheidet das Schulamt in Ab- stimmung mit dem Gesundheitsamt. Die Art der Entscheidungen der Gesundheitsämter, insbeson- dere die großen Unterschiede zwischen den Gesundheitsämtern Frankfurt und Offenbach-Land, ha- ben in den letzten Wochen zu Verunsicherungen an den Schulen geführt. Die GEW hat diesbezüglich Kontakt mit dem in Dietzenbach ansässigen Gesundheitsamt aufgenommen, um dieses für die Be- lange und Sorgen der Lehrkräfte zu sensibilisieren.

Umgang mit Risikogruppen

Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur noch in Ausnahmefällen aufgrund eines ärztlichen Attes- tes für Kolleg*innen möglich, die entweder selbst aufgrund von Grund- oder Vorerkrankungen einen schweren Covid-19-Verlauf befürchten müssen oder mit betroffenen Personen in einem Hausstand leben. Weiterhin gilt diese Befreiung von der Präsenzpflicht nur für den Unterricht, nicht aber für sonstige Dienstverpflichtungen, bei denen ein Schüler*innenkontakt von mehr als 15 Minuten ausge- schlossen werden kann. Diese Lehrkräfte sollen entsprechend ihres Pflichtstundenumfangs in „un- terrichtsersetzenden und -unterstützenden (digitalen) Lernsituationen“ eingesetzt werden. Auch können sie im Team Lehrkräfte im Präsenzunterricht unterstützen oder andere Aufgaben wahrneh- men. Einen genauen Umrechnungsschlüssel für diese Tätigkeiten auf die Pflichtstundenanzahl gibt das HKM hier nicht vor. Die GEW weist aber darauf hin, dass aufgrund eines Ausschlusses vom Prä- senzunterricht der betroffenen Lehrkraft keine Minusstunden entstehen dürfen.

Für Erstklässler, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen nicht am Unterricht teil- nehmen können, will das Ministerium zeitnah Empfehlungen zur Verfügung stellen, wie diese ein an- gemessenes Lernangebot erhalten und in die Klassengemeinschaft integriert werden können.

Sicherstellung des Personalbedarfs

Um den Personalbedarf an den Schulen decken zu können, besonders wenn nicht alle Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, denkt der Kultusminister mehrere Maßnahmen an.

Prof. Dr. Lorz kündigt an, dass es möglich sein wird, Lehrkräfte, die nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, durch Vertretungslehrkräfte zu ersetzen. Dies ist jedoch nur für die Hälfte der Stunden möglich, für die der Wegfall von Lehrkräften für den Präsenzunterricht zu einer Unterver- sorgung eines Mindestmaßes führt. Dieses Mindestmaß ist definiert als die Summe der Stunden für die Grundunterrichtsversorgung, die Deutschförderung, die Inklusion und die Deputate einer Schule.

Viele Lehrkräfte, die bisher freiwillig in festen Kleingruppen gearbeitet haben, dürften unter dem Ge- sichtspunkt der vollständigen Rückkehr zum Regelbetrieb einem weiteren Einsatz im Präsenzunter- richt eher zurückhaltend gegenüberstehen. Um hier für eine größere Bereitschaft zu werben, deutet das Schulamt an, auch weiterhin den Einsatz nur in bestimmten Lerngruppen zu erlauben.

Außerdem rät der Kultusminister den Schulleitungen, im Bedarfsfall von der Pflichtstundenverord- nung abzuweichen. Die Schulleitung kann nach der Dienstordnung bis zu 2 Stunden von der Stun- denverpflichtung einer Lehrkraft abweichen, wenn dies zur Erstellung eines Stundenplans notwendig

sein sollte. Hierzu ist die Lehrkraft aber zwingend vorher anzuhören. Eine Erhöhung der Wochen- stunden muss innerhalb eines Halbjahres, spätestens jedoch im darauffolgenden Halbjahr ausgegli- chen werden. Dieses Instrument dürfte daher lediglich kurzfristig Personallücken schließen, Schulen bei höherem Bedarf mittelfristig vor große Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Stunden stellen.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen mit der maximal möglichen Stundenzahl an eigenverant- wortlichem Unterricht eigesetzt werden.

Abordnungen von Lehrkräften an die Bildungsverwaltung sollen auf ihre Notwendigkeit hin über- prüft und wenn möglich ausgesetzt werden.

Daneben regt Prof. Dr. Lorz an, Mehrarbeit mit späterem zeitlichem Ausgleich zur Sicherung des Präsenzunterrichts zu nutzen. Das heißt, der Minister wünscht sich, dass monatlich im Bedarfsfall mehr als 3 Überstunden getätigt werden, um den Unterricht abzudecken. Auch diese Mehrarbeit ist so zeitnah wie möglich auszugleichen, löst Probleme also nur kurzfristig. Diese Empfehlung ist aller- dings höchst fragwürdig. Ist dem Minister nicht bewusst, dass Mehrarbeit aus zwingenden dienstli- chen Belangen nur bei kurzfristigen, nicht planbaren Ereignissen an einer Schule eingesetzt werden kann? Weiß er nicht, dass diese Mehrarbeit nur im Ausnahmefall, keinesfalls aber regelmäßig er- bracht werden und demnach auch nicht in einem Stundenplan Niederschlag finden darf? Und ist ihm nicht bekannt, dass ein Ausgleich so zeitnah wie möglich erfolgen soll, also nicht einmal kurzfristig Probleme zu lösen vermag? Außerdem weisen wir in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Mehrarbeit über die drei in Ausnahmefällen und nur zur Abdeckung dringender dienstlicher Belange einzufordernden Überstunden hinaus nur nach vorheriger Beantragung und Genehmigung durch das Schulamt zulässig ist.

Die GEW-Fraktion findet: Wenn Lehrkräfte zur Abdeckung des Unterrichts fehlen, sollen entspre- chend Lehrkräfte eingestellt werden. Statt das Stammpersonal, welches in den vergangenen Jahren mit Überlastungsanzeigen, offenen Briefen und Protesten bis hin zum Streik gegen die Fülle der Dienstpflichten protestiert hat, weiter zu belasten, sollte vorrangig eine Prüfung möglicher Neuein- stellungen ausgebildeter Lehrkräfte und im Bedarfsfall von Vertretungslehrkräften erfolgen.

Aus- und Fortbildung

Auch in der Ausbildung strebt das HKM eine Rückkehr zum Normalbetrieb an. Zweite Staatsprüfun- gen findet daher wie üblich mit zwei Lehrproben an den Schulen statt. Das modifizierte Prüfungsfor- mat dieses Halbjahres ist dabei nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Auch Schulpraktische Studien und Praxissemester finden wie gehabt statt.

Im Bereich der Fortbildung kündigt der Brief an die Schulleitungen eine Fokussierung auf die Bereiche Medienbildung und Digitalisierung sowie die Unterstützung von Lehrpersonal in den Grundschulen an.

Außerunterrichtliche Aktivitäten

Um den Unterrichtsausfall des letzten Halbjahres zu kompensieren, soll der Fokus in diesem Jahr auf die Erteilung von Unterricht gelegt werden. Klassenfahrten sollen daher nicht vor dem 2. Schulhalb- jahr 2020/21 und nur dann stattfinden, wenn eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Praktika sollen nach den Herbstferien durchgeführt werden können. Dies betrifft alle Arten von Be- triebspraktika mit Ausnahme der Praktika in berufsbildenden Schulen, die für den jeweiligen Ab- schluss verpflichtend nachzuweisen sind. Diese starten bereits mit Schuljahresbeginn.

Leistungsbewertung

Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden im neuen Schuljahr bewertet, wenn sie im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht stehen. Dazu bedarf es einer Kenntnis der Kompetenz- entwicklung der Schüler*innen durch die Lehrkraft. Diese muss regelmäßig den Kontakt zu Schü- ler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, und bei Bedarf zu den Eltern halten.

Aus gegebenem Anlass raten wir Lehrkräften zu einer gewissenhaften Dokumentation der Kommu- nikation mit Schüler*innen und Eltern, um sich im Konfliktfall vor dem Vorwurf einer schuldhaften Vernachlässigung der Dienstpflichten zu schützen.

Damit Distanzunterricht bewertet werden kann, ist zudem die direkte Anbindung an den Präsenzun- terricht wichtig. Sollte eine Zuschaltung per Video möglich sein, so ist dieser Weg zu wählen. Schü- ler*innen werden bei Bedarf vom HKM mit den notwenigen Endgeräten ausgerüstet. Sollte eine Vi- deoschaltung nicht möglich sein, soll eine telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglicht werden.

Hier stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dies technisch überhaupt umsetzbar ist. Auch ist nicht geklärt, welche Maßnahmen das Ministerium plant, um nicht genehmigten Mitschnitten und der un- kontrollierten Weiterleitung von Ausschnitten aus Unterrichtssituationen vorzubeugen.

Klassenarbeiten schreiben betroffene Schüler*innen ohne Kontakt zur Lerngruppe in einer verein- barten Präsenzzeit an der Schule.

Natürlich teilen wir die Einschätzung, dass alles getan werden muss, um diesen Schüler*innen ver- gleichbare Lernchancen zu ermöglichen. Die hier verordnete zusätzliche Präsenzzeit in der Schule bedeutet für betroffene Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung, die ergänzend zu ihrer Unterrichts- verpflichtung und der Beschulung von nicht am Präsenzunterricht teilnehmenden Schüler*innen hin- zukommt. Hierfür muss das HKM einen Ausgleich schaffen!

Digitalisierung

Das Kultusministerium verspricht den raschen Ausbau des Schulportals, damit dieses nach den Som- merferien von allen Schulen genutzt werden kann. Weiterhin gibt es alle gängigen Videokonferenz- systeme übergangsweise an Schulen zur Nutzung ungeachtet der datenschutzrechtlichen Schwierig- keiten weiterhin frei.

Die Gesamtkonferenzen sind aufgefordert, sich verbindliche Kommunikationsstrukturen zu geben, um im Bedarfsfall regelmäßige Rückmeldeprozesse mit Schüler*innen und Eltern zu gewährleisten. Hierzu will das HKM einheitliche Richtlinien erarbeiten, die Eckpunkte wie wöchentliche Sprechzeiten, Zeitpunkte für den Empfang und die Beantwortung von Nachrichten und Nachfragen sowie Zeiträume für die Beantwortung solcher Anfragen beinhaltet.

Die GEW-Fraktion rät euchNutzt den Spielraum, um euch vor Entgrenzung und Ausweitung der Arbeitszeit zu schützen. Die bisherigen Belastungen in unserem Beruf gingen bereits weit über das Maß gesunder Arbeitsteuerungen hinaus, wie unter anderem eine große Arbeitszeitstudie unter Lehrkräften, die die GEW gemeinsam mit der Kooperationsstelle der Universität Göttingen durchge- führt hat, belegt. Digitale Kommunikationsmittel sorgen, wenn sie nicht reguliert werden, zu einer spürbaren Ausweitung der Arbeitszeit auf Kosten der Erholungsphasen. Diese sind aber einer der wichtigsten Eckpunkte des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Die GEW-Fraktion wird euch zeit- nah Textvorschläge für sinnvolle Regelungen an der Schule zur Verfügung stellen.

Ganztag und Mensa

Auch im Bereich des Ganztags strebt die Landesregierung den Normalbetrieb an, soweit dieser stun- dentechnisch abdeckbar ist. Vorrang genießt in jedem Fall die Abdeckung der Stundentafel. Im Ganz- tag sind auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern wieder möglich.

Schulmensen dürfen an allen Schulen wieder öffnen. Dies betrifft auch alle anderen Angebote zur Zwischen- und Mittagsverpflegung.

Einschulung 2020

Wie in diesem Jahr kann von dem vorgesehenen Anmeldezeitraum März bis April abgewichen wer- den. Bei Kindern, die erst nach dem 30.06.das 6. Lebensjahr vollenden, kann außerdem analog zu den Regelungen in diesem Schuljahr von einem schulärztlichen Gutachten abgesehen werden, sollte dessen Erstellung nicht rechtzeitig möglich sein.

Inklusion

Förderschullehrkräfte werden wieder vollumfänglich eingesetzt, Förderprogramme finden im Rah- men der Möglichkeiten statt. Für den Einsatz von Teilhabeassistent*innen gibt es weder in der in der Anzahl der betreuten Schüler*innen noch in der der Lerngruppen oder betroffenen Schulen Ein- schränkungen. Inklusiv beschulte Schüler*innen nehmen am Unterricht ihrer Lerngruppe teil. Da Ab- standsregelungen nicht mehr gelten, können diese Schüler*innen auch nicht mehr aufgrund von Schwierigkeiten bei deren Einhaltung vom Unterricht ausgeschlossen werden. Schüler*innen, die in den letzten Monaten keine ausreichende Begleitung erhalten haben, sollen individuelle Förderungen erhalten.

Wir gehen davon aus, dass die Rückkehr zum Normalbetrieb auch Testungen und das Schreiben för- derdiagnostischer Stellungnahmen miteinschließt.

Abschlussprüfungen

Die Projekt- und Präsentationsprüfungen der Haupt- und Realschulen finden wie gewohnt statt.

Das Abitur wird mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt, wobei sich Inhalte und Anforderungen auf die Vorgaben für die Kurshalbjahre Q1 bis Q3 beziehen. Um den Schüler*innen Zeit für die Aufar- beitung des versäumten Lernstoffs zu geben, finden die schriftlichen Abiturprüfungen erst nach den Osterferien statt.

Um eine Korrektur vor den mündlichen Prüfungen zu gewährleisten, werden die Lehrkräfte entspre- chend Korrekturtage benötigen. Dies muss vom HKM mit bedacht und rechtzeitig ermöglicht wer- den, damit an den Schulen Planungssicherheit herrscht! So sehr wir den Schüler*innen die Zeit für eine intensive Vorbereitung wünschen, so muss auch klar sein: Wir Lehrkräfte benötigen diese Zeit ebenfalls zur Nachbereitung!

Entlastung
Viele der Regelungen belasten uns Lehrkräfte massiv. Zur Entlastung der Arbeit an den Schulen lässt

sich im Brief an die Schulleitungen nur die Aussetzung der Schulinspektion finden.
So sehr wir uns über diese überfällige Maßnahme freuen, die mangelnde Fürsorge unseres obersten

Dienstherrn hätte er kaum besser in Worte fassen können!

GEWerkschaft (nicht nur) in Pandemiezeiten
Besonders in Zeiten wie diesen wird deutlich, wie wichtig es ist, mit seinen Fragen, Problemen, Sorgen und Wünschen nicht alleine zu stehen. Die GEW setzt sich für eure Belange ein und bietet nicht nur

Information, Beratung und Rechtsschutz. Ihre Stärke besteht auch darin, mit Abstand größte Lehrer- organisation in Hessen zu sein. Je mehr wir sind, desto größer ist unser Einfluss auf unsere Arbeitsbe- dingungen. Je mehr wir sind, desto mehr Sichtweisen auf unsere Arbeitsbedingungen können wir wahrnehmen und bei unserer Suche nach Lösungen berücksichtigen. Je mehr wir sind, desto weniger allein sind die, die unsere Hilfe, Solidarität, unseren Rat oder manchmal auch nur ein offenes Ohr benötigen. Anträge auf Mitgliedschaft findet ihr unter www.gew-offenbach.de oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de (Aus technischen Gründen ist der Erhalt einer Prämie für Neumitglieder leider nur per Mailanfrage möglich).

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli- chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver- sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de) und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home- page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.

www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Woche endet ein Schulhalbjahr, das uns noch lange in Erinnerung bleiben wird. Neben den Einschränkungen im persönlichen Bereich hat uns alle die Schließung der Schulen getroffen, wodurch ein Unterrichten und Begleiten unserer Schüler*innen von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich war. Viele von uns haben sich freiwillig in der Notbetreuung engagiert – auch an Wochenen- den, Feiertagen und in den Ferien. Wir alle haben versucht, trotz der miserablen digitalen Ausstattung der Schulen den Kontakt zu unseren Schüler*innen zu halten und ihnen pädagogische Angebote zu unterbreiten, natürlich mit unseren privaten Geräten. Auch an den Planungen zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts beteiligten wir uns, wo immer wir dazu die Möglichkeit erhielten. Seit der letzten Aprilwoche beschulen wir zudem parallel Lerngruppen im Präsenzunterricht, dessen Modali- täten sich ständig änderten. Trotzdem hält sich in Teilen der Elternschaft und der Presse hartnäckig die Vorstellung, wir Lehrkräfte hätten seit März bezahlte Ferien, und sie leiten daraus ab, dass wir uns mit Forderungen jeglicher Art bitte zurückhalten sollen. Vorschläge wie die des VBE-Vorsitzenden Udo Beckmann, die Sommerferien zumindest zu verkürzen, um versäumte Lerninhalte nachzuholen, sind zwar aufgrund des großen Protestes, insbesondere von Seiten der GEW, sehr schnell wieder ver- schwunden. Der Druck auf die Schulen und die Kitas, möglichst bald wieder zu einer Art Normalbe- trieb zurückzukehren, steigt aber seit den Osterferien stetig. Die Grundschulen machten letzte Woche den Anfang, die Kitas folgen mit Ferienbeginn, für die weiterführenden Schulen rechnen wir mit die- sem Schritt nach den Ferien. Bei allem Verständnis für die Nöte der Elternschaft wehren wir uns gegen solche Maßnahmen, solange die Bedingungen hierfür an den Schulen nicht geschaffen wurden. Dies tun wir nicht, weil wir unserem Beruf nicht nachkommen wollen und auch nicht nur zum Schutz un- serer Gesundheit, sondern auch, weil wir Verantwortung für die Unversehrtheit unserer Schüler*in- nen tragen sollen und wollen- und versuchen damit in letzter Konsequenz auch die Gesundheit der Eltern zu schützen.

Denn kommt es zu einer Infektion, wie bereits in der ersten Woche der fast vollständigen Grundschu- löffnung in vielen Schulen überall in Hessen geschehen, sehen wir die zum Teil sehr unterschiedlichen Reaktionen der einzelnen Gesundheitsämter. Es schafft aber kein Vertrauen, wenn in Frankfurt auf- grund eines Infektionsfalls ganze Klassen unter Quarantäne gestellt werden, im Landkreis Offenbach aber nur die betroffene Person, wobei man der Einfachheit halber darauf verzichtet, Lehrkräfte und Schüler*innen der Lerngruppe auch zu testen. Es ist bedenklich, wenn der Eindruck entsteht, dass im Landkreis Offenbach der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte besonders wenig von Belang zu sein scheint. Die GEW Offenbach wird diesbezüglich den Austausch mit dem Gesundheitsamt suchen.

Gegen eine gute Ausstattung der Schulen mit digitalen Lernmöglichkeiten wehren wir uns dagegen nicht. Gerade um Schüler*innen zu stärken, deren finanzielle Möglichkeiten eingeschränkter sind, braucht es eine Antwort von Seiten des Landes und der Schulträger. Allerdings ist ein PC oder ein Tablet an sich noch kein pädagogisches Konzept. Hier aber ist das HKM in der Pflicht. Und nicht nur hier. Gerade die digitalen Medien suggerieren eine ständige Erreichbarkeit von Lehrkräften. Dies wiederum führt zu einer Entgrenzung bei gleichzeitiger Verdichtung der Arbeitszeit. Wir müssen da- her zu verbindlichen Regelungen kommen, wie in dieser Übergangszeit digitale Angebote auf die Pflichtstunden angerechnet werden können und Zeiträume verbindlich festlegen, in denen wir unse- ren Dienstpflichten digital nachkommen. Eine klare Abtrennung von Arbeitszeit und Freizeit ist einer der wichtigsten Bausteine z.B. der Burn-Out-Prävention und damit aktiver Gesundheitsschutz.

Und eins ist auch klar: auch der beste digitale Unterricht wird das gemeinsame Lernen in der Schule, den mündlichen Austausch und das soziale Interagieren nicht ersetzen können. Wir wünschen uns

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daher eine Rückkehr zum direkten Austausch mit unseren Schüler*innen in allen Fächern in der Schule. Es muss Aufgabe des Kultusministeriums sein, jetzt für die verschiedenen Szenarien Pläne vorzulegen, wie Unterricht für alle Teile der Schulgemeinde sicher möglich ist und diese so rechtzeitig zu kommunizieren, dass an den Schulen weit vor Ferienende Planungssicherheit herrscht. Eine wei- tere Öffnung der Schulen ohne Schaffung der erforderlichen Bedingungen lehnen wir weiter ab!

Zum Schluss dieses Vorwortes möchte die GEW-Fraktion euch ein großes Dankeschön aussprechen für die vielen Anregungen, Berichte und das überwältigend positive Feedback auf unseren Versuch, euch auch in diesen Zeiten zu informieren und zu unterstützen. Der von uns gewählte Slogan „Auch in der aktuellen Situation steht die GEW an eurer Seite!“ ist der Anspruch, an dem wir uns messen lassen wollen und wir hoffen, dass uns dies unter den gegebenen Umständen gelungen ist.

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, auch bei der Lektüre dieses letzten Infos vor den Ferien,

Vor allem aber:

Bleibt gesund! Eure GEW-Fraktion

Sommerferienakademie für hessische Schüler*innen

Pünktlich am Freitagvormittag überrascht das hessische Kultusministerium wieder mit einer neuen Idee: Die Schülerinnen und Schüler, die während der Schulschließungen und des Lernens aus Distanz benachteiligt waren, sollen unentgeltlich und auf freiwilliger Basis in den letzten beiden Ferienwo- chen ein Angebot erhalten, um Defizite aufzuarbeiten und sich auf das neue Schuljahr vorzubereiten zu können. Die GEW-Fraktion unterstützt ausdrücklich solch freiwillige Bildungsangebote gerade für benachteiligte Schüler*innen. Diese Freiwilligkeit muss sich aber auch auf diejenigen erstrecken, die dies organisieren und durchführen sollen. Hier erscheint es uns sehr sinnvoll, die bereits geplanten Angebote der Schulträger und verschiedener Träger der Jugendhilfe zu koordinieren. An vielen hes- sischen Schulen sind bereits seit einigen Wochen Angebote für die Schülerinnen und Schüler in Pla- nung.

Den Informationen an alle Schulleitungen zur Ferienakademie für die Klassen 1 bis 8 in den letzten beiden Ferienwochen und dem Anschreiben an die Eltern ist zu entnehmen, dass die Organisations- arbeit von HKM und Schulträgern geleistet werden soll. Schulleitungen KÖNNEN (müssen demnach also nicht) lediglich anmelden, wenn ihre Schule als Standort dienen kann oder soll. Dies bedeutet für Schulleitungen allerdings auch, dass sie vom HKM gebeten werden, „Mitglieder Ihres Kollegiums oder der Schule nahestehende Personen für den Einsatz in diesem wichtigen Projekt zu gewinnen“. Der Elternbrief des HKM ist an alle hessischen Eltern adressiert, er kursiert bereits in den sozialen Netzwerken und weckt hessenweit Erwartungen, die vor Ort an den einzelnen Schulen vielleicht gar nicht erfüllt werden können. Dies kommentiert das Kultusministerium allerdings nicht. Auch formu- liert es keinerlei Einschränkung, dass die Ferienakademie nicht überall angeboten werden wird.

Als Personen für die Durchführung der Ferienakademie kommen laut HKM Lehramtsstudierende, eh- renamtliche Personen, pensionierte und interessierte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte im Vorbereitungs- dienst in Frage. Die Vergütung für Lehrkräfte erfolgt nach den Honorarsätzen der „Verlässlichen Schule“ (VSS).

Klargestellt wird dabei im Schreiben des HKM aber auch, dass „bei der Umsetzung des Projektes [...] mindestens ein Schulleitungsmitglied vor Ort sein [muss]“.
Aber welche Schulleitungen, gerade der mehrfach belasteten Grundschulen, können diese zusätzli- che Arbeit, die dann auch auf Kosten ihres dringend benötigten Erholungsurlaubs gehen könnte, ei- gentlich noch leisten? Und was geschieht, wenn sich (nicht zuletzt aus oben genanntem Grund) nicht

genügend Schulen freiwillig melden, die ihre Schule als Standort zur Verfügung zu stellen? Oder sich nicht genügend freiwillige Lehrende von außen finden lassen?
Für die GEW-Fraktion des GPRLL steht fest: Schulleitungen, besonders der Grundschulen, die in den vergangenen Wochen aufgrund immer neuer kurzfristiger Vorgaben durch das HKM bis zu sechs Mal komplett neue Pläne machen mussten, können nicht gezwungen werden, ihre Schule als Sommer- akademiestandort anzubieten.

Eine Dienstverpflichtung für Lehrkräfte, solche Kurse in ihren Sommerferien abzuhalten, darf und kann es nicht geben. Schulleitungen und den sich bei einer solchen Maßnahme in der Mitbestim- mung befindlichen Schulpersonalräten raten wir, sich eine mögliche Teilnahme ihrer Schule genau zu überlegen und sich nicht zu Zusagen drängen zu lassen, wenn dies die Ressourcen, auch die per- sönlichen, nicht zulassen. Um die Herausforderungen des kommenden Schuljahres bestreiten zu kön- nen, benötigen alle Beteiligten jetzt dringend ausreichend Erholungsurlaub.

Kundgebung gegen den Regelbetrieb an Grundschulen

An der Kundgebung der Fachgruppe Grundschule der GEW Offenbach beteiligten sich am Mittwoch, den 17. Juni, rund 200 Kolleg*innen. Mit vielen bunten Hasenohren machten sie deutlich, dass sie sich zu Versuchskaninchen herabgesetzt fühlen. Edeltraut Trinowitz brachte für die Fachgruppe ihr Unverständnis über die Rückkehr zum vollständigen Unterrichtsbetrieb an Grundschulen zwei Wo- chen vor Ferienbeginn zum Ausdruck. Sie machte deutlich, dass die Grundschullehrkräfte in Offen- bach keine unkontrollierten Öffnungen der Grundschulen wollen. Birte Krenz sicherte die Solidarität des Gesamtpersonalrats Offenbach zu. Auch sie forderte den Kultusminister auf, von der Entschei- dung Abstand zu nehmen. Für die GEW Hessen verdeutlichte Maike Wiedwald, dass „Seife allein nicht genug ist und es jetzt darum geht die Schulgebäude in Offenbach - wie auch anderswo - zu sanieren und in einen vernünftigen hygienischen Zustand zu versetzen.“ Es müsse Schluss damit sein, dass man am Freitag aus der Presse erfahre, was die Schulen am Montag umsetzen sollen. Die GEW-Forde- rung, endlich zu einem demokratischen Diskussions- und Entscheidungsprozess zu kommen, fand ebenso viel Anklang unter den Teilnehmer*innen wie die Bemerkung, die bis dahin geltende Klassen- obergrenze bei 15 Schüler*innen zu belassen und so endlich für kleine Lerngruppen zu sorgen.

Christoph Degen, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, schloss sich zudem der GEW-Forderung nach einer größeren Wertschätzung der Arbeit an Grundschulen an, die sich in einer Verringerung der Pflichtstundenzahl und der Bezahlung nach A-13 ausdrückt.

Mit Beiträgen in der Frankfurter Rundschau, der Offenbach Post, der Hessenschau und dem TV-Ma- gazin Defacto konnte die GEW zudem eine große Öffentlichkeit für die Forderungen der Grundschul- lehrkräfte erreichen. Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Engagement.

Situationsbericht aus den Grundschulen

Grundschulen in Landkreis und Stadt Offenbach lassen seit dem 22.06.20 an allen Tagen der Woche ihre Schulkinder mit Abstand und meist mit Mund-Nasenschutz zur Klassentür kommen. Dort enden diese wichtigen Bausteine des Infektionsschutzes. Denn nach dem Händewaschen und -desinfizieren werden die Kinder dann nach dem Wunsch des Kultusministers ohne Abstand oder Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für 4 bzw. 5 Zeitstunden unterrichtet. Dabei sind viele Kinder sehr aufgeregt und lebendig, weil sie sich freuen, nach so langer Zeit ihre Klassenkameraden wiederzusehen. Alle Regeln, die in der Klasse vor dem „Lockdown“ galten, müssen jetzt mühsam wieder für nur 2 Wochen Unterricht eingeübt werden. Und schließlich muss den Kindern erklärt werden, dass beim Verlassen des Klassenraums die Abstandregeln und das Tragen der Masken dann wieder gelten. Als Pädagog*in- nen wissen wir nur zu gut um die Schwierigkeit, Sachverhalte zu vermitteln, die man selbst nicht ver- steht.

Viele Kolleg*innen sind ob der Ansteckungsgefahr aber weiterhin besorgt und bitten die Schüler*in- nen soweit möglich trotzdem Abstand zu halten. Zum einen werden Untergruppen von 2-3 Kindern zusammengefasst, die dann die Abstände nicht mehr einhalten müssen, weil sie sich bekannterma- ßen nach dem Unterricht privat treffen. Diese Maßnahme ermöglicht den Abstand zwischen diesen

Kleingruppen und scheint so wenigstens einen kleinen Schutz darzustellen. Daneben versuchen die Kolleg*innen, selbst Abstand zu wahren und bitten um das Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn die Kinder etwas erklärt haben wollen und es unumgänglich wird, sich beim Erklären und Zeigen etwas näher zu kommen. Soweit verfügbar unterrichten einige Lehrkräfte (vor allem die der Risiko- gruppen) mit einer FFP-2-Maske. Für diese Lehrkräfte gestaltet sich der Schulvormittag besonders mühsam und anstrengend, da ein befreites Ein- und Ausatmen kaum möglich ist.

Auch die Pausensituation stellt sich für die Lehrkräfte als sehr planungsintensiv dar und bietet häufig keine Entlastung, da die Klassen sich nicht mischen und auch die Lehrkräfte nicht die Klassen wech- seln dürfen. Deshalb beaufsichtigt jede*r Klassenlehrer*in in jeder Pause die eigene Klasse. Dies führt dazu, dass viele Kolleg*innen jetzt die letzten zwei Wochen des Schuljahres durcharbeiten, ohne eine einzige Pause zu haben. Einfache menschliche Bedürfnisse wie der Gang zur Toilette oder um mal etwas zu trinken, sind wegen der engen Personaldecke jetzt nicht mehr möglich. Denn auch UBUS – Kräfte, BFZ-Kräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte sind in der Regel einer Klasse fest zugeordnet und dürfen wegen des Gebots der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten nicht einspringen.

Auch Eltern sind besorgt und haben teilweise ihre Kinder vom Unterricht abgemeldet. Die Klassen- lehrer*innen haben nun neben der schulischen Belastung zusätzlich noch die Aufgabe, diese Kinder mit geeignetem Arbeitsmaterial zu versorgen.

Einstellung und Abordnung mit dem Vorrangmerkmal „Gym → G“

Aufgrund des Lehrkräftemangels an Grundschulen hat das Kultusministerium sich dazu entschlossen,Gymnasiallehrkräfte mit dem Ranglistenmerkmal „Abordnung an eine Grundschule“ einzustellen. Diese Kolleg*innen haben meist erst kürzlich ihr Referendariat beendet und befürchten, dass sie auf- grund einer ungünstigen Fächerkombination oder ihrer Abschlussnoten schlechtere Chancen auf eine Planstelle haben. In der konkreten Umsetzung werden sie von einer weiterführenden Schule von der Rangliste Gym→G abgerufen und verpflichten sich zu einer mindestens vierjährigen Teil-Abord- nung an eine Grundschule in der Region (Standortwechsel sind möglich). Damit sie sich in ihrem ori- ginären Lehramt bewähren können, müssen sie mit mindestens 9 Stunden an ihrer Stammschule ein- gesetzt werden. Da die Einstellung an eine Abordnung über 4 Jahre gekoppelt ist, ist hier nicht der Schulpersonalrat, sondern der Gesamtpersonalrat in der Mitbestimmung. Dieser hält vor einer Ent- scheidung natürlich Rücksprache mit den Personalräten der betroffenen Schulen. Da im hessischen Beamtenrecht der Grundsatz Abordnung und Versetzung vor Einstellung gilt, ist dieser Prozess nicht unproblematisch. Auch für das nächste Schuljahr ist es momentan so, dass nicht jeder Versetzungs- wunsch von Grundschullehrkräften innerhalb des Schulamtsbezirks umgesetzt werden kann. Für sie wurde also keine passende Schule gefunden. Gleichzeitig wird diesen Grundschulkolleg*innen nun aber von Schulleitungen mitgeteilt, dass ihr Bedarf von einer Gymnasiallehrkraft abgedeckt wird. Doch nicht nur dies führt zu Unmut an den Grundschulen. Wird eine Gymnasiallehrkraft an eine Grundschule abgeordnet, so ist diese zuerst einzuarbeiten, was in einem ersten Schritt natürlich zu einer Mehrbelastung führt. Gleichzeitig ist die Gymnasiallehrkraft an der Grundschule besser besol- det und auch ihre Pflichtstundenzahl ist um über 10% geringer als die der ausgebildeten Grundschul- lehrkräfte. Anders als an weiterführenden Schulen erfordert eine Klassenführung im Grundschulbe- reich zudem eigentlich eine tägliche Präsenz der Lehrkraft. Dies wird sich aber durch das Konzept des Unterrichtens in zwei verschiedenen Schulen nur schwer umsetzen lassen. Auch die Teilnahme an Konferenzen und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen wird durch diese Zweiteilung erschwert.

Die Personalräte der Grundschulen sollten daher zusammen mit dem Gesamtpersonalrat genau prü- fen, ob die Möglichkeit einer Beschäftigung von ausgebildeten Grundschullehrer*innen zum Beispiel durch Abordnung oder Versetzung besteht. Sie sollten im Sinne des Betriebsfriedens die Schulleitun- gen immer wieder darauf hinweisen, dass diese Maßnahmen wirklich nur in höchster Not Anwen- dung finden dürfen und die Schulleitung weiterhin nach Grundschullehrkräften suchen muss. Für Mentor*innentätigkeit der Grundschullehrkräfte muss nach geeigneter Entlastung gesucht werden. Die GEW-Fraktion empfiehlt einen generellen Beschluss der Gesamtkonferenz, wie ein solcher Aus- gleich geschaffen werden kann und berät betroffene Schulen gerne.

Entwicklung der Risikogruppen

Das HKM bezieht sich in seinen Hygiene- und Coronaverordnungen auf die Einschätzungen des Ro- bert-Koch-Instituts. Die geltenden Regeln, welche Personengruppen besonders geschützt werden müssen und nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, erwecken den Eindruck, diese unterlägen wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Verfolgt man jedoch die Entwicklung der Risikogruppen und vergleicht sie mit dem Stand der Wiederöffnung der Schulen, ergibt sich ein anderes Bild, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist.

Zeitpunkt der Änderung

Definition der vom Präsenzunterricht befreiten Lehrkräfte aufgrund Zugehö- rigkeit zu einer Risikogruppe

Stand der Präsenzbeschulung

16.03.

Lehrkräfte nicht im Präsenzunterricht, nur Einsatz in Abiturprüfungen. Lehr- kräfte, die eine Vor- oder Grunder- krankung haben, die einen schweren Covid-19-Verlauf wahrscheinlich ma- chen und deren Angehörige, Schwan- gere und Stillende und deren Angehö- rige werden nicht in den Schulen ein- gesetzt. Lehrkräfte, die das 60. Lebens- jahr erreicht haben, dürfen nur freiwil- lig in Prüfungen oder Notbetreuung eingesetzt werden.

Schulen geschlossen, nur Abiturprüfungen werden durchgeführt

27.04.

Lehrkräfte, die 60 Jahre oder älter sind (ca. 10% aller hessischen Lehrkräfte), dürfen freiwillig im Präsenzunterricht eingesetzt werden.

Rückkehr der Abschlussklassen im Haupt- und Realschulzweig, der Q2 und der 12. Kla- sen der Fachoberschulen

18.05.

Angehörige von Schwangeren und Stil- lenden können sich nicht mehr be- freien lassen. Lehrkräfte, die 60 Jahre oder älter sind, müssen zur weiteren Befreiung einen Antrag stellen. Lehr- kräfte mit Vor- oder Grunderkrankun- gen, die einen Covid-19-Verlauf nega- tiv beeinflussen können, können frei- willig in den Präsenzunterricht zurück- kehren.

TV-H-Kräften, die sich vom Präsenzun- terricht befreien lassen müssen, wird angedroht, sie im nächsten Schuljahr nicht weiter zu beschäftigen.

Rückkehr der Klassen 4-11 mit einer wö- chentlichen Schulzeit von 6 Stunden, InteA- Schüler*innen, die vor dem Abschluss ste- hen, Intensivklassen.

02.06.

Freiwilligkeit im Präsenzunterricht ist laut Aussage des HKM auch nur für ei- nige Lerngruppen möglich. Außerdem wird versichert, dass eine Covid-19-In- fektion bei freiwilligem Einsatz keinen Verlust der Beihilfefähigkeit nach sich

Rückkehr der Klassen 1-3 mit einer wöchent- lichen Schulzeit von 6 Stunden.

10.06.

zieht. Lehrkräfte der Risikogruppen müssen dienstliche Verpflichtungen an der Schule wahrnehmen, wenn der Kontakt mit Schüler*innen 15 Minuten nicht übersteigt.

Lehrkräfte, die 60 Jahre oder älter sind, werden nicht mehr vom Präsenzunter- richt befreit. Es besteht die Möglich- keit der Befreiung durch ein ärztliches Attest.

 

neu seit dem 22.06.

Auch Schwangere und Stillende sowie Lehrkräfte mit relevanten Grund- oder Vorerkrankungen sind nicht mehr au- tomatisch vom Einsatz im Präsenzun- terricht befreit. Eine Befreiung durch ein ärztliches Attest ist möglich, Schwangere und Stillende benötigen zudem eine Gefährdungsbeurteilung der Schule, die erläutert, warum ein Einsatz im Präsenzunterricht proble- matisch ist.

Befreit sind momentan nur noch die Lehrkräfte mit Grund- oder Vorerkran- kungen und junge oder werdende Mütter mit ärztlichem Attest.

Rückkehr zu Normalbetrieb an Grundschu- len und Grundstufen (mit Ausnahme der An- gebote im Bereich des Ganztags).

Dies ist nicht nur für die betroffenen Kolleg*innen schwierig, weil die wechselnden Einschätzungen ohne inhaltliche, auf die Pandemie und die gesundheitlichen Gefahren abzielende Erklärungen von- stattengegangen sind und daher ein mulmiges Gefühl auslösen. Dies ist auch deshalb problematisch, weil wir Lehrkräfte als weisungsgebundene Mitarbeiter*innen auf die Fürsorgepflicht des Ministeri- ums vertrauen können müssen. Dieses Vertrauen ist zumindest in Teilen gestört. Die Informations- politik und fehlende Mitbestimmung bei den angedachten Maßnahmen tut ihr Übriges dazu, das Ver- hältnis von Lehrkräften und Schulleitungen zur obersten Bildungsverwaltung zu beeinträchtigen. Wir fordern das HKM daher auf, mit den Schulen in einen Dialog zu treten und jede Änderung der mo- mentanen Regeln mit dem Hauptpersonalrat eingehend zu erörtern sowie den Schulen genug Zeit zur Umsetzung zu geben. Dies scheint uns der einzige Weg zu sein, verlorenes Vertrauen wiederauf- zubauen und zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückkehren zu können.

Achtung: Reisewarnungen beachten

Die Sommerferien sind die Phase, in der wir Lehrkräfte ohne Korrekturen, notwendige Vorbereitun- gen, Planungen und Absprachen Zeit für unseren Erholungsurlaub finden. Hierbei gilt es aber unbe- dingt, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Eventuell kann es sein, dass nach der Rückkehr eine zweiwöchige Quarantäne verhängt wird. Sollten Lehrkräfte aus diesem Grund nicht zum Dienst erscheinen können, wird dies in der Regel als „unentschuldigtes Fehlen“ gewertet werden, da sie diese Gefahr sehenden Auges in Kauf genommen haben. Dienstrechtliche Konsequen- zen sind also zu erwarten. Wir empfehlen daher dringend, solche Reisen zu stornieren oder so zu planen, dass 2 Wochen zwischen Rückkehr und Eingangskonferenz liegen. Zwar ist zur Not auch ein Sonderurlaub aus wichtigen persönlichen Gründen nach Urlaubsverordnung §16 denkbar, hier ist

man in der Genehmigung allerdings von der Schulleitung abhängig. Auch entfällt für diese Zeit die Beihilfeberechtigung.

Nützliche Informationen zu Reisestornierungen findet man hier: https://www.verbraucherzentrale.de/ak- tuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-bleibt-bestehen-mit-ausnah- men-43991

Schulöffnung an integrierten Gesamtschulen

Sollte sich das Kultusministerium für eine Öffnung der weiterführenden Schulen nach dem Vorbild der Grundschulen entscheiden, wären insbesondere die Einschnitte in den Integrierten Gesamtschu- len gravierend. Wenn wieder ganze Klassen gemeinsam unterrichtet werden, sich aufgrund der bes- seren Nachverfolgung von Infektionsketten aber nicht mit anderen Lerngruppen mischen sollen, dann kann keine Differenzierung durch Grund- und Erweiterungskurse erfolgen, es sei denn, es stehen genügend Lehrkräfte für eine Unterteilung einzelner Klassen zur Verfügung. Da hiervon zumindest flächendeckend nicht auszugehen ist, stehen die Kolleg*innen der IGS vor der schweren Aufgabe, sehr heterogenen Lerngruppen durch Binnendifferenzierung gerecht zu werden. Die hier notwendi- gen Konzepte sind in der Gesamtkonferenz zu erörtern und zu beschließen. Die Umsetzung wird in vielen Fällen erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen. Dieser müssen Entlastungsmöglichkeiten in an- deren Bereichen gegenüberstehen. Die GEW-Fraktion fordert das Kultusministerium auf, die Inte- grierten Gesamtschulen mit einer Sonderzuweisung so auszustatten, dass hierfür genug personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Planungen für das neue Schuljahr: Mitbestimmung beachten

Momentan ist es schwer vorherzusehen, wie genau der Schulstart am 17.08. aussehen wird. Die Schu- len stehen vor der Herausforderung, Planungen so konkret zu machen, dass sie auf der einen Seite schnell umsetzbar sind und auf der anderen Seite genug Handlungsspielraum zu lassen, sollte das HKM in der letzten Ferienwoche Änderungen bekanntgeben. Trotz all dieser Schwierigkeiten, die in erster Linie die Schulleitungen beschäftigen werden, dürfen Gesamtkonferenzen und Personalräte bei diesen wichtigen Entscheidungen nicht übergangen werden. So sollten sich Gesamtkonferenzen über eventuelle Anpassungen der Hygienekonzepte beraten, Möglichkeiten der Lerngruppenbildung und Umfang und Ausgestaltung eventuell notwendiger pädagogischer Angebote neben der Präsenz- beschulung beraten. Personalräte sollten nach Möglichkeit bereits jetzt mit den Schulleitungen in ei- nen Austausch treten. Übrigens: Nach §74 ist der Schulpersonalrat bei Maßnahmen zur Gesund- heitsprävention in der Mitbestimmung und darf Vorschläge hierzu aktiv einbringen.

GEWerkschaft (nicht nur) in Pandemiezeiten
Besonders in Zeiten wie diesen wird deutlich, wie wichtig es ist, mit seinen Fragen, Problemen, Sorgen und Wünschen nicht alleine zu stehen. Die GEW setzt sich für eure Belange ein und bietet nicht nur Information, Beratung und Rechtsschutz. Ihre Stärke besteht auch darin, mit Abstand größte Lehrer- organisation in Hessen zu sein. Je mehr wir sind, desto größer ist unser Einfluss auf unsere Arbeitsbe- dingungen. Je mehr wir sind, desto mehr Sichtweisen auf unsere Arbeitsbedingungen können wir wahrnehmen und bei unserer Suche nach Lösungen berücksichtigen. Je mehr wir sind, desto weniger allein sind die, die unsere Hilfe, Solidarität, unseren Rat oder manchmal auch nur ein offenes Ohr benötigen. Anträge auf Mitgliedschaft findet ihr unter www.gew-offenbach.de oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de (Aus technischen Gründen ist der Erhalt einer Prämie für Neumitglieder leider nur per Mailanfrage möglich).

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli- chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver- sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

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Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de) und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home- page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.

www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften

an Grundschulen?

 

Der eklatante Mangel an Grundschullehrkräften wirkt sich jetzt in Corona-Zeiten besonders dramatisch aus. Kolleginnen und Kollegen, die einer Risikogruppe angehören und zu Beginn der Schulschließungsphase von jeglicher Präsenzarbeit kategorisch ausgeschlossen wurden (auch von der Notbetreuung) wird jetzt vom Kultusministerium in der derzeit verzweifelten personellen Lage angeboten, sich freiwillig für den Präsenzunterricht zur Verfügung zu stellen.

 

Das gesundheitliche Risiko, das Kolleginnen und Kollegen über 60 oder mit diversen Vorerkrankungen dabei tragen, spielt plötzlich keine Rolle mehr. Dies liegt nun in ihrer eigenen Verantwortung. Mit dieser Hypothek haben jetzt Grundschullehrkräfte zu kämpfen, fällt es doch genau denen so schwer „ihre Kinder“ in dieser besonders schwierigen Zeit allein zu lassen. Mit – völlig zu Unrecht - ganz viel schlechtem Gewissen entscheiden sich viele der o.g. Lehrkräfte dem Unterricht trotzdem fernzubleiben. Das müssen sie übrigens bei ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt schriftlich beantragen.

 

In dieser Situation hat nun das Kultusministerium entschieden:

 

  1. Lehrkräfte mit Lehrbefähigung im Gymnasium können sich bereit erklären, zunächst an einer Grundschule zu arbeiten, sollten sie keine Planstelle an einem Gymnasium erhalten (Rangliste mit Vorrangmerkmal).
  2. Gymnasiallehrkräfte, die sich freiwillig an eine Grundschule abordnen lassen wollen, wird dies ermöglicht.
  3. Sollten dann immer noch Grundschullehrkräfte fehlen, werden Gymnasiallehrkräfte gegen ihren Willen an Grundschulen abgeordnet. Die Entscheidung hierfür trifft am Ende die Schulleitung.

 

Personalmangel als hausgemachtes Problem, mit dem die Grundschulen schon vor Corona erheblich zu kämpfen hatten, zeigt sich jetzt von seiner dramatischsten Seite. Schon im letzten Jahr wiesen wir deutlich darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Stundentafel der SuS nicht mehr mit qualifiziertem Personal abgedeckt werden kann. Beeindruckt war die Öffentlichkeit von der Vielzahl der Berufsfelder, aus denen Lehrkräfte kamen, die jetzt an Grundschulen unterrichten.

 

Aufgeschreckt durch die Ergebnisse dieser Befragung vom Herbst 2019 entscheidet jetzt das Kultusministerium, immerhin ausgebildete Lehrkräfte (mit welcher Lehrbefähigung auch immer) an Grundschulen zu beschäftigen. „Wir sollten dankbar sein“.

 

Natürlich sind Kolleginnen und Kollegen über jegliche Unterstützung dankbar. Und ja, es hat sicher auch Vorteile, wenn es sich dabei um ausgebildete Lehrkräfte handelt.

Trotzdem ist zu bedenken:

  1. Die Arbeit mit Gymnasialschülern unterscheidet sich grundlegend von der Arbeit mit Grundschülern. Hier haben sich die Kolleginnen und Kollegen für den ein oder anderen Studiengang bewusst entschieden.
  2. Die Ausbildung einer Gymnasiallehrkraft ist mit der Ausbildung einer Grundschullehrkraft nicht zu vergleichen.
  3. Es wird von daher angeordnet, dass die gegen ihren Willen abgeordneten Lehrkräfte nur in den dritten und vierten Klassen eingesetzt werden dürfen. Außerdem sollen sie keine Klassenführung übernehmen. Die Grundschullehrkräfte werden je nach Anteil auf die Arbeit der ersten und zweiten Klassen reduziert, sollen aber gleichzeitig gegebenenfalls die Klassenleitung der dritten und vierten Klassen übernehmen, was zusätzliche Mehrarbeit bedeutet.
  4. Es ist davon auszugehen, dass zwangsabgeordnete Gymnasiallehrkräfte sich nicht besonders motiviert in ihrem neuen Arbeitsfeld engagieren dürften (da sie sich ja nicht freiwillig dazu gemeldet haben).
  5. Gymnasiallehrkräfte werden sehr viel Unterstützung der Grundschullehrkräfte sowohl bei der pädagogischen Arbeit mit dieser jüngeren Altersgruppe als auch bei der Arbeit mit Eltern und bei der Umsetzung von Inklusion benötigen. Die Tatsache, dass Grundschullehrkräfte immer noch in der Besoldungsgruppe A12 eingruppiert sind, ist unter diesen Umständen besonders diskriminierend, könnte es doch möglich sein, dass die von ihnen unterstützten Kolleginnen oder Kollegen bis zu zwei Gehaltsstufen höher (A13 oder A14) eingruppiert sind.
  6. Für die Kinder kommt es zudem zu einem häufigen Wechsel der LK, da GymnasiallehrerInnen nur maximal 16 Stunden (den Rest der Zeit verbringen sie an ihrer Stammschule, um sich dort z.B. bei Neueinstellung für ihr Lehramt bewähren zu können) an der Grundschule tätig sind. Die Hauptfächer, die in der Grundschule täglich unterrichtet werden, könnten dann von der Gymnasiallehrkraft nicht alleine abgedeckt werden.
  7. Die Grundschullehrkräfte arbeiten fast nur noch mit den pädagogisch schwierigeren Altersgruppen der ersten und zweiten Klassen. Die „Ernte“ für die mühevolle Arbeit der ersten beiden Jahre können sie dann in den letzten beiden Jahren nicht mehr „einfahren“.

 

Wir sehen die Nöte des Kultusministeriums in Bezug auf die personelle Versorgung der Grundschulen und schätzen das Bemühen die offenen Planstellen nicht mit völlig berufsfremden Personal zu besetzen. Eine freiwillige Abordnung von Gymnasiallehrkräften, sowie das Angebot an Berufsanfänger ohne Einstellungschancen über das Vorrangmerkmal (Bereitschaft zur Tätigkeit in einer Grundschule für mindestens vier Jahre mit der Gewissheit im Anschluss eine Planstelle im Gymnasium zu bekommen) erscheint uns hier als eine Möglichkeit, an Grundschularbeit interessierte Gymnasiallehrkräfte zur notwendigen personellen Grundversorgung in den Grundschulen einzusetzen.

 

Eine Zwangsabordnung von Gymnasiallehrkräften, die u.U. bereits seit vielen Jahren in ihrer Schulform gern und erfolgreich arbeiten, lehnen wir in deren und unserem eigenen Interesse ab. Dies wäre keinesfalls zum Wohl der zu unterrichtenden Kinder und pädagogisch nicht zu verantworten.

Außerdem dürfte eine konstruktive Zusammenarbeit unter diesen Umständen nicht möglich sein. Es würde in erster Linie eine erhebliche Mehrarbeit für die Grundschullehrkräfte bedeuten.

Auch wenn sich derzeit in vielen Schulamtsbezirken die Bedarfe von zwangsabgeordneten Gymnasiallehrkräften als eher gering darstellt – so auch in unserem - (es lassen sich mehr LK freiwillig abordnen, als erwartet und überraschend viele LK sind bereit über das Vorrangmerkmal zunächst vier Jahre in einer Grundschule zu unterrichten) sehen wir das Problem der Entprofessionalisierung an Grundschulen nicht gelöst. Wir bevorzugen zwar in der akuten Situation motivierte ausgebildete Lehrkräfte im Vergleich zu nicht motivierten gegen ihren Willen verpflichtend abgeordneten Lehrkräften.

Die Mehrarbeit für ausgebildete Grundschullehrkräfte bleibt aber auch bei freiwilligen Kolleginnen und Kollegen bestehen, da diese auch auf die Unterstützung in pädagogischen und didaktischen Fragen angewiesen sein werden.    

 

Wir fordern daher:

  1. Kurzfristig: nur Abordnungen und Einstellungen von Gymnasiallehrkräften auf freiwilliger Basis!
  2. Besoldungsrechtliche Gleichbehandlung mit allen anderen ausgebildeten Lehrkräften! A13 für ausgebildete Grundschullehrkräfte sofort!
  3. Langfristig: Mehr Studienplätze für das Grundschullehramt! 
  4. Steigerung der Attraktivität des Grundschullehramts (Pflichtstundenreduzierung, Gehaltsangleichung, mehr Beförderungsoptionen!)

 

 

Kirsten Schultheis Schauer   Martina Billy    Edeltraud Trinowitz

 

Fachgruppe Grundschule der GEW Fraktion im Gesamtpersonalrat

der Stadt und des Kreises Offenbach

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider müssen wir nach einem Zeitungsinterview und der letzten Pressekonferenz unseres obersten Dienstherrn feststellen, dass mit der Rückkehr zum Regelbetrieb für alle hessischen Grundschüler ne- ben dem Abstandgebot auch das Fürsorgeprinzip und der Grundsatz der vertrauensvollen Zusam- menarbeit außer Kraft gesetzt scheint. Wurde noch Anfang Mai den Schulleitungen, Eltern, Lehrkräf- ten und Personalräten eine Verlässlichkeit bei der Umsetzung der gestaffelten Schulöffnungen ver- sprochen und Verständnis für den Unmut geäußert, der entsteht, wenn handelnde Personen die Rah- menbedingungen ihrer Arbeit nur noch der Presse entnehmen, so scheint all dies vergessen zu sein. Und so werden Grundschüler*innen, Lehrkräfte und Angehörige zu Versuchskaninchen, an ihnen werden Auswirkungen einer weitgehenden Lockerung der Beschränkungen für die Gesellschaft ge- testet. Natürlich ist uns allen an einer schnellen Normalisierung der Situation gelegen, auch wollen wir alle unsere Schüler*innen optimal fördern, was nur in der Präsenzbeschulung ohne Abstriche möglich ist. Jede Öffnung der Schulen muss jedoch die Bedingungen vor Ort in den Blick nehmen und gut und schlüssig begründet werden. Begründet wird die überraschende Entscheidung mit angeblich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Sorge um das Recht der Grundschüler*innen auf Bildung. Dass der schwarz-grünen Landesregierung das Wohl der Kinder nicht immer so stark am Her- zen zu liegen scheint, merkt man dagegen bei einem Blick in die Finanzplanung. Bei der Zusammen- stellung des über 12 Milliarden schweren Finanzpakets zur Bewältigung der Corona-Krise wurden die Belange der Schüler*innen und der Lehrkräfte schlicht vergessen. Kein Wort findet sich dort über eine Verbesserung der digitalen Ausstattung von Schulen, die über die bereits zuvor beschlossenen und vor allem vom Bund finanzierten Maßnahmen hinausgehen würde. Insbesondere das Fehlen digitaler Endgeräte für Lehrkräfte möchten wir an dieser Stelle herausstellen. Auch die Notwendigkeit, auf den Lehrkräftemangel gerade an Grundschulen mit Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu reagie- ren, findet sich in der Finanzplanung nicht wieder. Vor der Corona-Pandemie war der Investitionsstau an Schulen auch in der überregionalen Presse ein Thema, auf eine Erhöhung der KIP-Mittel (Kommu- nal-Investitions-Programm des Landes) zur Unterstützung von Schulträgern, die ihre Schulen gerne sanieren würden, verzichtet die Landesregierung aber trotz Rekordschuldenaufnahme.

Die Fürsorge uns Lehrkräften gegenüber war bisher schon nicht sonderlich ausgeprägt. Die Abkehr von Abstandsregeln bei gleichzeitiger ständiger Aufweichung des Schutzes der Risikogruppen zeigt noch einmal deutlich auf, dass gesundheitlichen Belangen von Lehrkräften kein hohes Gewicht bei- gemessen wird. Zu der realen Gefahr einer Ansteckung und möglicher Folgen nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Angehörigen, kommt die erhöhte psychische Belastung. Laut einer Forsa- Umfrage fürchtet bereits jetzt ein Drittel der hessischen Lehrkräfte im Präsenzunterricht um ihre Ge- sundheit. Dieses Gefühl der Unsicherheit wird unter den gegebenen Umständen eher steigen, insbe- sondere bei den Kolleg*innen, die bisher geschützt wurden und die nun wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Die mittelfristigen gesundheitlichen Folgen sind nicht absehbar, ein sol- cher Umgang mit den Beschäftigten ist skandalös!

Auch wenn es manchmal den Anschein haben mag, wir Lehrkräfte sind diesen Entwicklungen nicht schutzlos ausgesetzt. Auf der einen Seite benötigt es jetzt mehr denn je eine starke Stimme, die die Belange der Pädagog*innen nach außen vertritt. Zudem zeigt sich gerade, wie wichtig aktive GEWerk- schaftsarbeit vor Ort ist. Je stärker wir sind, desto mehr Einfluss können wir auf unsere Arbeitsbedin- gungen nehmen und desto mehr Kolleg*innen können wir vor Ort unterstützen. Alle Informationen zu Mitgliedschaft und Mitarbeit findet ihr unten, auf der Homepage der GEW (www.gew-offen- bach.de) oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de.

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Auf der anderen Seite ist es gerade jetzt wichtig, über die Arbeit der Schulpersonalräte und der Ge- samtkonferenzen die Bedingungen für das kommende Schuljahr so gut wie möglich zu gestalten. Bei diesem Prozess unterstützt die GEW-Fraktion euch gerne! So befindet sich ein ausführlicher Ratgeber zu unseren Rechten und den Möglichkeiten, über die Gesamtkonferenz unsere Arbeitsbedingungen mitzubestimmen, im Druck und wird allen Schulen kostenfrei zugehen.

Denn weiter gilt: Auch in der aktuellen Situation steht die GEW an eurer Seite!

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, auch bei der Lektüre dieses Infos, das versucht, die rechtlichen Entwicklungen der letzten Wochen übersichtlich darzustellen.

Vor allem aber:

Bleibt gesund! Eure GEW-Fraktion

Regelbetrieb an Grundschulen ab dem 22.6.

Wie Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz am Morgen des 10.06.2020 in einer Pressekonferenz mitgeteilt haben, plant das Kultusministerium für den 22.6.2020 für alle hes- sischen Grundschüler die Rückkehr zu einem Regelbetrieb mit Unterricht im Rahmen der verlässli- chen Schulzeit und gegebenenfalls darüber hinaus bis 14:30 Uhr. Kultusminister Lorz will dafür die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept ersetzen, wonach konstante (Lern-)Grup- pen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden sollen.

Die GEW-Fraktion des Gesamtpersonalrats reagiert mit vollständigem Unverständnis und Entrüs- tung auf diese Ankündigung. Wir wehren uns dagegen, dass wir Lehrkräfte, unsere Schüler*innen und alle Angehörigen als Versuchskaninchen missbraucht werden. Schließlich ist es offensichtlich, dass man auch in Hessen in den wenigen Tagen vor den Ferien Erfahrungen sammeln will, wie sich die Aufhebung der Abstandsregeln auswirkt. Die Ferien dienen dann als Sicherheitspuffer. Die vom HKM angeführte wissenschaftliche Begründung angeblich geringerer Ansteckungsgefahr durch Kin- der ist für uns nicht nachvollziehbar. Man hat den Eindruck, die Landesregierung sucht sich unter den sich widersprechenden Theorien der Virologen die heraus, die gerade opportun scheinen. Es ist er- schreckend, wie der Kultusminister seine Fürsorgepflicht mit Füßen tritt.

Hinzu kommt der immense Arbeitsaufwand ausgerechnet an der Schulform mit dem größten Lehr- kräftemangel. Wir erinnern daran, dass die ersten, zweiten und dritten Klassen gerade einmal seit dem 2. Juni überhaupt wieder in der Schule sind und somit erst seit einigen Tagen an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln herangeführt werden. Das verlangt von den Lehrkräften großes Ein- fühlungsvermögen und Hartnäckigkeit. Und jetzt sollen sie von einem Tag auf den anderen in der Schule, in Gruppen von bis zu 25 Kindern, die bis zu 5 Stunden in engen, zum Teil schlecht zu lüftenden Räumen sitzen, nicht mehr gelten? Das ist aus Sicht der GEW-Fraktion Wasser auf die Mühlen all derer, die alle Vorkehrungen sowieso nicht für nötig halten und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Lehrerinnen und Lehrer.

Umsonst ist dann auch der enorme Arbeitsaufwand der Schulleitungen und Kollegien, um mit Un- terstützung der Schulträger die Räume für kleinere Gruppen herzurichten, Stundenpläne, Aufsichts- pläne und Raumpläne nach immer wieder neuen Vorgaben herzurichten, die Eltern zu informieren und um ihr Verständnis für die pandemiebedingten Einschränkungen zu werben. Wir erinnern daran, dass beispielsweise für die vierten Klassen jetzt der vierte Organisations- und Stundenplan geschrie- ben werden soll. Ist dies zwei Wochen vor den Ferien wirklich notwendig?

Das Vertrauen in den hessischen Kultusminister und seine Verlässlichkeit ist einmal mehr tief er- schüttert worden. In seinem Erlass vom 7. Mai zur Öffnung der Grundschulen schrieb Prof. Dr. Lorz

ausdrücklich, dass alle Regelungen einschließlich der Vorgaben zu Gruppengrößen und Abstandsre- geln „zunächst bis zu den Sommerferien Bestand haben“. Auch seine Zusage, zukünftig die Eltern und die Lehrkräfte rechtzeitig zu informieren und einzubeziehen, ist einmal mehr Makulatur. Die GEW- Fraktion ist sich sicher, dass nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Eltern nur wenig Verständnis für diese Entscheidung haben. Ein Minister aber, der sich in diesem Ausmaß weder an seine Fürsorgepflicht noch an gegebene Versprechen hält, ist nicht länger tragbar!

Viel wichtiger als die symbolische Öffnung der Schule an zehn Unterrichtstagen ist jetzt eine verant- wortungsvolle und verlässliche Planung für das nächste Schuljahr, die alle Möglichkeiten berück- sichtigt, das heißt sowohl eine weitgehende Rückkehr zum Regelunterricht unter Beachtung von Hy- gienevorschriften als auch die einer zweiten Welle der Pandemie.

Am Mittwoch, den 17.6.2020 werden die GEW Kreisverbände Offenbach-Land und Offenbach- Stadt um 16:00 Uhr den Protest gegen diese Art der Rückkehr zum Regelbetrieb auf dem Rücken der Jüngsten und der Lehrkräfte vor das Schulamt und das Offenbacher Rathaus tragen. Wir for- dern alle Kolleg*innen, die sich ebenfalls nicht als Versuchskaninchen missbrauchen lassen wol- len, zur Teilnahme auf. Gerne begrüßen wir auch die betroffenen Eltern und die Lehrkräfte ande- rer Schulformen, die sich mit den betroffenen Kolleg*innen solidarisch erklären. Der offizielle Auf- ruf zur Kundgebung liegt diesem Infoschreiben bei.

Neue Corona-Verordnungen

Bereits nach der Corona-Verordnung vom 2.6. müssen Lehrkräfte, die sich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen vom Präsenzunterricht haben befreien lassen, Konferenzen, Dienstge- spräche, Abstimmungsgespräche mit Kolleg*innen und weitere außerunterrichtliche Dienstver- pflichtungen wahrnehmen, wenn die Kontaktzeit mit Schüler*innen dabei 15 Minuten nicht über- schreitet. Wir möchten an dieser Stelle auf die besondere Notwendigkeit hinweisen, zum Schutz die- ser Personengruppe einen besonders sensiblen Umgang mit dem Umfang von Dienstverpflichtungen an der Schule zu wählen und auf strikte Einhaltung des Hygienekonzeptes der Schule zu bestehen.

Weitaus brisanter ist die Neufassung der Verordnung, die zum 10.6. in Kraft getreten ist. Bei der Aufstellung der Risikogruppen, die auf Antrag dem Präsenzunterricht fernbleiben können, fehlt die große Gruppe der Kolleg*innen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Diese sind ab sofort nur noch dann freizustellen, wenn ihnen eine Grund- oder Vorerkrankung diagnostiziert wird, die einen beson- ders schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung nach sich ziehen kann.

In einer der GEW-Fraktion bereits jetzt vorliegenden Neufassung der Verordnung, die in der nächsten Woche an die Schulen gehen soll, geht das HKM einen Schritt weiter. Zwar gilt der Abstand von 1,50 Meter weiterhin als verpflichtend für den Schulbesuch, die Klassen 1 bis 4 werden hiervon jedoch explizit ausgenommen, wenn diese im Klassenverband unterrichtet werden. In Arbeitsgruppen au- ßerhalb des Klassenverbandes ist diese Regelung dann jedoch wieder einzuhalten.

Die GEW-Fraktion kritisiert diese unverantwortliche Aufweichung des Schutzes der Kolleg*innen und Schüler*innen. Es scheint fast so, als betrachte das HKM unsere Gesundheit als Gut, das hinter politischen Erwägungen zurückzustecken hat. Wir finden es unerträglich, wie die Fürsorgepflicht mit Füßen getreten wird. Allen Kolleg*innen, die bisher aufgrund ihres Alters entschieden haben, nicht in den Präsenzunterricht zurückzukehren, raten wir, sich von einem Arzt ihres Vertrauens eingehend untersuchen zu lassen, bevor sie in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Artikelgesetz

Am 19.Mai hat die schwarz-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits eine Woche später die erste Lesung im Landtag passierte. Vorgesehen war eine Verabschiedung des Ge- setzes 2 Tage später. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass es sich um „vorübergehende,

zeitlich begrenzte Anpassungen aufgrund der Corona-Pandemie“ handele. Die vorgesehenen Ände- rungen betreffen das Hessische Schulgesetz, das hessische Lehrerbildungsgesetz, die Besoldungs- ordnung und 22 (!) einzelne schulrechtliche Verordnungen. Auf den ersten Blick stellt die GEW-Frak- tion unter anderem als problematisch fest, dass die geplanten Änderungen befristet bis zum 31. März 2021 gelten sollen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch in den Schulen zu zahlreichen Problemen füh- ren, da die so befristeten Sonderregelungen, etwa zur Stundentafel und zu den vorgesehenen Prü- fungen, mitten im laufenden Schuljahr außer Kraft treten werden.

Natürlich erfordert die Entwicklung einer solchen Pandemie ein schnelles Reagieren. Dennoch ver- bietet sich im Umgang mit gesetzlichen Änderungen dieser Tragweite ein „Hau-Ruck-Verfahren“, bei dem den Verbänden, Eltern- und Schülervertretungen und auch der Opposition kaum Zeit bleibt, den Entwurf inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge einzubringen.

Die GEW hat sich mit Nachdruck für eine Anhörung im Landtag eingesetzt und erreichen können, dass diese nun Mitte Juni durchgeführt wird und erst danach über den vorliegenden Entwurf ent- schieden wird. Dies verschafft nun allen Beteiligten ausreichend Zeit, den vorliegenden Entwurf auf weitere Mängel zu prüfen und Verbesserungen zu erreichen.

Arbeitszeit und Homeoffice

Dass Schulen schrittweise und mit der gebotenen Vorsicht zum Präsenzunterricht zurückkehren sol- len, ist weitestgehend unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass diese Öffnungen gut vorbereitet sein und mit Augenmaß vollzogen werden müssen. Selbst wenn nach den Sommerferien alle Schul- klassen wieder in den Präsenzunterricht kommen werden, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht davon auszugehen, dass alle Lehrkräfte auch in diesem Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Die GEW-Fraktion geht daher davon aus, dass für einen Übergangszeitraum eine Mischung aus Unterricht in der Schule und strukturiertem häuslichen Lernen erforderlich sein wird, wenn kleine Lerngruppen ermöglicht werden sollen oder nicht aller Unterricht durch ausgebildete Lehr- kräfte abgedeckt werden kann. Weiter gehen wir davon aus, dass Lehrkräfte, die zu einer der Risiko- gruppen gehören und nicht in der Schule eingesetzt werden können, sich in gleichem Maße an der Beschulung ihrer Klassen beteiligen wollen und sollen. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- reitung des häuslichen Lernens ist inhaltlich so komplex wie zeitlich intensiv und dem Präsenzun- terricht gleichzusetzen. Schließlich ist es doch zumindest an weiterführenden Schulen eher die Regel, dass eine Lehrkraft 8 Lerngruppen unterrichtet. Dies bedeutet für eine Beschulung im häuslichen Kon- text in der Konsequenz, dass diese Lehrkräfte bis zu 240 Schüler*innen von zu Hause aus betreuen werden. Damit Arbeitsumfang und Entgrenzung von Arbeitszeit nicht ins Unermessliche steigen, sind gesetzliche Regelungen notwendig.

Die GEW fordert daher, die Tätigkeiten in Bezug auf das häusliche Lernen in vollem Umfang auf die Pflichtstunden anzurechnen und so dem Präsenzunterricht gleichzusetzen. Das Beschulen der Schü- ler*innen durch Lernangebote im häuslichen Kontext ist keine außerunterrichtliche Dienstpflicht, die on top geleistet werden kann. Des Weiteren ist es notwendig, einheitliche Regelungen zu schaffen, die den Arbeitstag zeitlich begrenzen. Gerade der Einsatz von Messenger-Diensten zur Organisation des häuslichen Lernens führt zu einer verschärften Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit, wodurch wichtige Erholungsphasen entfallen. Dies jedoch macht auf Dauer krank! Solange keine hes- senweiten Regelungen existieren, sollten die Schulpersonalräte daher Vereinbarungen mit den Schul- leitungen treffen, welche Formen der digitalen Unterstützung und in welchem Umfang eingesetzt werden sollen, um den Herausforderungen der Beschulung außerhalb der Schule zu begegnen. Hier- bei unterstützt euch die GEW-Fraktion gerne!

Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen

Am 23. April hat das HKM überraschend und ohne qualifizierte Beteiligung des Hauptpersonalrats den Erlass über „Verpflichtende Abordnungen“ veröffentlicht. Dieser Erlass verpflichtet alle Gymna-

sien und Gesamtschulen mit gymnasialem Bildungszweig zur Abordnung von Lehrkräften zum nächs- ten Schuljahr an Grundschulen, die ihren Personalbedarf nicht decken können. Zwar sind nach einer ersten Einschätzung des Schulamtes nur wenige Grundschulen hiervon betroffen, in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen müssen wir jedoch davon ausgehen, dass das Thema der Zwangsabordnun- gen schnell an Brisanz gewinnen kann. Die Fachgruppe Grundschule der GEW hat daher eine Stel- lungnahme verfasst, die euch im Anhang zu diesem Info zugeht.

GEWerkschaft (nicht nur) in Pandemiezeiten
Besonders in Zeiten wie diesen wird deutlich, wie wichtig es ist, mit seinen Fragen, Problemen, Sorgen und Wünschen nicht alleine zu stehen. Die GEW setzt sich für eure Belange ein und bietet nicht nur Information, Beratung und Rechtsschutz. Ihre Stärke besteht auch darin, mit Abstand größte Lehrer- organisation in Hessen zu sein. Je mehr wir sind, desto größer ist unser Einfluss auf unsere Arbeitsbe- dingungen. Je mehr wir sind, desto mehr Sichtweisen auf unsere Arbeitsbedingungen können wir wahrnehmen und bei unserer Suche nach Lösungen berücksichtigen. Je mehr wir sind, desto weniger allein sind die, die unsere Hilfe, Solidarität, unseren Rat oder manchmal auch nur ein offenes Ohr benötigen. Anträge auf Mitgliedschaft findet ihr unter www.gew-offenbach.de oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de (Aus technischen Gründen ist der Erhalt einer Prämie für Neumitglieder leider nur per Mailanfrage möglich).

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli- chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver- sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de) und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home- page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.

www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in der dritten Woche nach den Osterferien ist noch nicht absehbar, wie lange der Ausnahmezu- stand und die Beschulung einer nur geringen Zahl unserer Schüler*innen andauern wird. Wir alle hof- fen, dass wir bald wieder zur Normalität zurückkehren und unserer Arbeit und unserem Alltag wieder wie gewohnt nachgehen können, ohne Sorgen um die Gesundheit unserer Familien, Freunde und Bekannten und nicht zuletzt der eigenen. Während die Notbetreuungen an den meisten Schulen aus- schließlich durch Lehrkräfte abgedeckt werden konnte und kann, die sich hierfür freiwillig gemeldet haben und viele von uns versuchen, unsere Klassen mit pädagogischen Lernangeboten zu versorgen, beschulen andere von uns die sich in der Abschlussphase befindlichen Klassen unter zum Teil sehr schwierigen Bedingungen.

Was uns Lehrkräfte aber eint, ist die Sorge darum, wie wir einen guten Wiedereinstieg für alle unsere Schüler*innen organisieren können, ohne dass diejenigen unter der Situation leiden, die es ohnehin am schwersten haben am Bildungserfolg teilhaben zu können. Diese Mammutaufgabe können wir nur gemeinsam bewältigen. Leider wirken die Versuche des Kultusministeriums, die Lage wieder un- ter Kontrolle zu bringen, plan- und hilflos. Wie sonst konnte sich unser oberster Dienstherr, Lehr- stuhlinhaber für Öffentliches Recht, so von der Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts über- raschen lassen, dass 4.-Klässler gegenüber anderen nicht benachteiligt werden dürfen. Wie sonst konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, man habe erst die Wiederöffnung der Schulen be- schlossen und sich dann an die Detailplanung gemacht. Dabei hätte man sich nur an die mehr als 50000 Expert*innen wenden müssen, die als Lehrkräfte am ehesten praktische Probleme, aber auch mögliche Lösungen antizipieren können. Wir haben als GEWerkschaft schon früh viele der Punkte angesprochen, die nun in der Praxis zu Problemen führen und konkrete Vorschläge gemacht und Be- dingungen benannt, die vor einer Schulöffnung erfüllt sein müssen. Leider scheinen in Wiesbaden politische Erwägungen wichtiger zu sein als sorgfältige Planung.

Fehlende Planung aber schafft Unsicherheit, die die Kolleg*innen vor Ort ausbaden müssen. In Zei- ten, in denen man keine größeren Versammlungen oder Konferenzen abhalten kann, ist es umso schwerer, sich gemeinsam zu organisieren und schulinterne wie auch schulübergreifende gute Lösun- gen zu finden. Die GEW-Fraktion unterstützt die Kollegien dabei durch aktuelle Informationsbriefe wie diesen, durch umfangreiche Rechtberatung sowie durch das Vorbringen strittiger Punkte in re- gelmäßigen Sitzungen der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats mit der Schulamtsleiterin Frau Meißner. Außerdem nimmt der Gesamtpersonalrat in kleinerer Besetzung seine Präsenzsitzungen ab dem 6.5. wieder auf.

Und während wir Lehrkräfte versuchen, in der Flut von Informationen auf der einen Seite und fehlen- der Informationen auf der anderen Seite nicht den Überblick zu verlieren, plant das Kultusministerium unter Umgehung der Mitbestimmung massive Zwangsabordnungsmaßnahmen von Gymnasiallehr- kräften an Grundschulen, um dem Lehrkräftemangel dort Herr zu werden, der sich durch den Wegfall von Lehrkräften aus den Risikogruppen und der Kolleg*innen, die 60 Jahre oder älter sind, noch ver- schärfen wird. Diese Entwicklung sehen auch wir mit Sorge, sie ist aber logische Folge der fehlenden Wertschätzung, die insbesondere Grundschullehrkräfte seit Jahren erfahren.

Das Vorhaben sowie das Vorgehen über die Köpfe der Kollegien und ihrer Personalräte hinweg sind jedoch ein Skandal! Auch unter den momentanen Bedingungen werden wir daher alles tun, um uns gegen diese Zwangsmaßnahmen zu wehren, die den Grundschulen nur auf dem Papier helfen, für den Grundschulunterricht adäquat ausgebildetes Personal zu erhalten. Wir können hier aber nur er- folgreich sein, wenn wir es schaffen, uns als Lehrkräfte verschiedener Schulformen nicht gegenseitig

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ausspielen zu lassen. Die GEW-Fraktionen der Gesamtpersonalräte und des Hauptpersonalrats wer- den nichts unversucht lassen, diese Zwangsmaßnahmen abzuwehren.
Auch in der aktuellen Situation steht die GEW an eurer Seite!

Wie heute bekannt wurde, plant die Landesregierung bis Anfang Juni alle Klassen wieder zurück in die Schule zu holen. Wir werden euch in Kürze mit einem Sonderinfo über die Detailplanungen des HKM und unsere Sicht hierzu zu informieren.

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, auch bei der Lektüre dieses Infos, das versucht, die rechtlichen Entwicklungen der letzten Woche übersichtlich darzustellen.

Vor allem aber:

Bleibt gesund! Eure GEW-Fraktion

Verpflichtende Abordnungen an Grundschulen

Am 23. April hat das HKM überraschend und ohne qualifizierte Beteiligung des Hauptpersonalrats den Erlass über „Verpflichtende Abordnungen“ veröffentlicht. Dieser Erlass verpflichtet alle Gym- nasien und Gesamtschulen mit gymnasialem Bildungszweig zur Abordnung von Lehrkräften zum nächsten Schuljahr an Grundschulen, die ihren Personalbedarf nicht decken können. Der Erlass wurde mit Verweis auf § 73 HPVG („Vorläufige Regelung“; Möglichkeit der Umsetzung von Maßnah- men, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub dulden) umgesetzt, weil nicht klar sei, wie viele Lehrkräfte angesichts der Corona-Pandemie zur Verfügung stünden. Klar hingegen ist, dass die Rückkehr von Pensionären mit TV-H-Vertrag oder das Hinausschieben des Ruhestandseintritts älte- rer Kolleginnen und Kollegen in „Corona-Zeiten“ voraussichtlich nicht mehr möglich ist, und der oh- nehin schon eklatante Mangel an Grundschullehrkräften dadurch noch verstärkt wird.

Zeitnah müssen die Schulleitungen nun einen Abordnungsplan erstellen. Das Schulamt hat den be- troffenen Schulen bereits eine Aufstellung mit der Höhe der zu leistenden Abordnungsstunden zu- kommen lassen. Die Anzahl der Stunden bemisst sich auf Basis der Grundunterrichtsversorgung der Schule und liegt im Schulamtsbereich Offenbach zwischen 9 und 99 (!) Stunden. Alle Abordnungs- maßnahmen sollen mit Beginn der Sommerferien abgeschlossen sein.

Das HKM erklärt im Erlass, die Zwangsabordnungen würden auf der Grundlage des „Solidaritätsprin- zips“ erfolgen. Dies empfinden wir als absurd. Der Begriff der „Solidarität“ impliziert ein eigenständi- ges und einsichtiges Handeln; Zwangsabordnungen können darunter nicht subsumiert werden. Im Sinne eines „Solidaritätsprinzips“ hielten wir es für sinnvoller, statt der geplanten Zwangsmaßnahme eine Abfrage zu starten, wer zu einer solchen Abordnung bereit wäre.

Wer gegen seinen Willen an einer anderen Schulform eingesetzt wird (die Zustimmung der Lehrkraft ist erst ab einer Abordnungsdauer von zwei Jahren nötig), wird durch geringe Motivation und mini- male Qualifizierung kaum eine Hilfe sein. Entsprechend sollen Gymnasiallehrkräfte auch nicht im An- fangsunterricht eingesetzt werden. Die Übertragung einer Klassenleitung jedoch ist möglich.

Die geplanten Abordnungen werden innerhalb der abordnenden sowie der aufnehmenden Schulen für gewaltige Unruhe sorgen. Die Maßnahme des HKM fällt zudem in eine Zeit, in der alle Beschäftig- ten der Schulen durch die Corona-Pandemie vereinzelt und maximal verunsichert sind, da es keine auch nur halbwegs klare Perspektive geben kann.

Bei Abordnungen über eine halbe Stelle hinaus wird den abordnenden Schulen die Möglichkeit neuer, unbefristeter Einstellungen angeboten. Auf emotionaler Ebene ist dies für die zwangsabge- ordnete Lehrkraft ein fatales Signal, da sie an ihrer Stammschule bereits „ersetzt“ wird.

Wie bei allen Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks ist der Gesamtperso- nalrat in der Mitbestimmung. Allerdings gilt auch hier: Bis zur Dauer eines Schuljahres (oder bis zu zwei Schuljahren, wenn die Abordnung weniger als die Hälfte der Pflichtstunden umfasst) unterliegen Abordnungen keinerlei Mitbestimmung.

Die Schulpersonalräte sind nach §61 und §62 HPVG an der Erstellung der Abordnungspläne zu be- teiligen. Es wird eine große Herausforderung sein, gerade in dieser Zeit eine Liste derjenigen Kolle- ginnen und Kollegen zu erstellen, die zum August entweder freiwillig oder unfreiwillig an einer Grund- schule tätig sein werden.

Der Hauptpersonalrat lässt derzeit die Einleitung eines Beschlussverfahrensjuristisch prüfen, da er eine vorläufige Verfügung nach besagtem §73 des HPVG und damit das Aushebeln der Mitbestim- mung für nicht rechtens ansieht.

Als weitere Maßnahme zur Personalgewinnung hat das HKM einen Ergänzungserlass zum Einstel- lungsverfahren veröffentlicht, nachdem Gymnasiallehrkräfte sich mit dem Vorrangmerkmal „Bereit- schaft zur Abordnung an Grundschulen“ versehen lassen können. Sie werden bevorzugt eingestellt werden, müssen aber für mindestens 4 Jahre an der Grundschule tätig sein, Fortbildungsveranstal- tungen besuchen und sind bis zur Feststellung ihrer Bewährung (also für die Dauer ihrer Probezeit) mit 9 Stunden am Gymnasium bzw. der Gesamtschule eingesetzt.

Umsetzung der Präsenzbeschulung problematisch

Seit dem 27.4. werden die 9. Hauptschulklassen, die 10. Realschulklassen, die Q2 sowie die 12. Klas- sen der Fachoberschulen wieder im Präsenzunterricht beschult. Seitdem erhält die GEW-Fraktion im- mer wieder Situationsberichte der eingesetzten Lehrkräfte, die sich um die gesundheitlichen Risiken der Schüler*innen und der eingesetzten Lehrkräfte sorgen. Hauptkritikpunk in allen Schreiben ist die Schwierigkeit der Einhaltung eines Mindestabstandes. Zwar kann der Minimalabstand der Tische von eineinhalb Metern eingehalten werden, dies aber ist in der Praxis nicht ausreichend, da Schüler*in- nen zuerst einmal zu ihren Tischen gelangen und sich auch im Unterricht auf ihrem Platz bewegen können müssen. Spätestens beim Toilettengang, beim Griff in den Ranzen oder wenn das Fenster geöffnet wird, ist eine Einhaltung der Abstandsregel in den wenigsten Schulen gewährleistet. Auch die Lehrkräfte dürfen sich während des ganzen Unterrichts kaum bewegen, wollen sie den Abstand zu allen Schüler*innen einhalten. Ob es jedoch pädagogisch sinnvoll ist, wenn Schüler*innen und Lehrkräfte sich gegenseitig als potentielle Gefahrenquelle für die eigene Gesundheit wahrnehmen, bleibt fraglich.

Ähnlich problematisch ist die Situation in engen Treppenhäusern, auf den Schulhöfen, aber auch in den in manchen Schulen eingerichteten Kopierräumen, die oft nur von einer Lehrkraft betreten wer- den können.
Abhilfe schaffen kann hier nur eine Verkleinerung der Gruppengröße. Dies bedeutet auf der anderen Seite eine Vergrößerung des Umfangs, in dem Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Dies jedoch erhöht den Druck auf ältere Lehrkräfte, sich „freiwillig“ für den Einsatz in der Schule zu melden. Auch die Zahl der Kolleg*innen, die sich als Angehörige einer der Risikogruppen hilfesuchend an die GEW-Fraktion wenden, weil sie sich zu einem erlasswidrigen Einsatz gedrängt fühlen, nimmt immer größere Ausmaße an.

Wir bleiben dabei: die Gesundheit der betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte und die ihrer Fami- lien muss Vorrang haben! Präsenzbeschulung braucht angemessene Bedingungen!

Keine Präsenzbeschulung durch Angehörige einer Risikogruppe
Lehrkräfte, die aufgrund einer Vor- oder Grunderkrankung zu einer der vom RKI benannten Risiko- gruppen gehören, dürfen nicht in der Präsenzbeschulung eingesetzt werden. Anders als Lehrkräfte, die 60 Jahre oder älter sind, dürfen diese auch nicht freiwillig in den Unterricht an der Schule zurück- kehren. Trotzdem versuchen manche Schulleitungen, auch diese Kolleg*innen zu einem Einsatz zu überreden. Dies liegt zum einen an Unkenntnis, dass die Freiwilligkeit sich auf den Personenkreis der älteren Lehrkräfte beschränkt, zum andern entspringt dies der berechtigten Sorge, den Präsenzun- terricht in kleinen Gruppen mit möglichst geeignetem Personal durchführen zu können.
So sehr wir die Situation vieler Schulleitungen verstehen können, die mancherorts fehlenden ausge- bildeten Lehrkräfte und die fehlende Vorplanung des Kultusministeriums bei der Wiedereröffnung der Schulen darf die Gesundheit der betroffenen Lehrkräfte nicht aufs Spiel setzen!
Was ist zu tun, wenn ihr zu einer der Risikogruppen gehört?
Zunächst setzt ihr die Schulleitung schriftlich in Kenntnis, dass ihr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung steht, ohne auf die näheren Umstände einzugehen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben, eine sogenannte „dienstliche Versicherung“. Da diese Teil der Personalakte ist, empfehlen wir ausdrücklich, keinerlei Angaben zu eventuellen (Vor-) Erkrankungen zu machen.
Im Anschluss informiert ihr euren Haus- oder Facharzt und lasst euch per Attest und ohne Nennung eines Krankheitsbildes bescheinigen, dass ihr aufgrund der Empfehlungen des RKI nicht im Präsenz- unterricht eingesetzt werden könnt.
Wir empfehlen außerdem, euren Personalrat über eure dienstliche Versicherung zu informieren. Die- ser ist bei der Erstellung der Dienstpläne in der Mitbestimmung und sollte die Entscheidungen der Schulleitung nachvollziehen können. Dazu benötigt er auch diese Informationen.
Aus der Schilderung betroffener Lehrkräfte wissen wir, dass auch manche Ärzt*innen unsicher sind ob der Formulierungen, die ein solches Attest beinhalten muss. Es hat sich in solchen Fällen als sehr hilfreich erwiesen, wenn sich die betroffene Lehrkraft zuvor über die gebotene Form informiert hatte. Formulierungen des Haus- oder Facharztes könnten z.B. lauten:

Attest über die Zugehörigkeit zur Gruppe der Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf

Es wird bescheinigt / bestätigt, dass Herr / Frau ......... geboren am..... wegen vorbestehender Grun- derkrankung zu der Gruppe der Personen gehört, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt ist.

Alternativ könnte der Text auch lauten:

Aus Kenntnis der Patientin / des Patienten und der in dem vorgesehenen Umfang durchgeführten, erforderlichen Untersuchungen wird bestätigt, dass Frau / Herr ....... geboren am ....... wegen vorbe- stehender Grunderkrankung zu der Gruppe der Personen gehört, die bei einer Infektion mit dem SARS-COV-2-VIRUS dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt ist.

Benotung

Am 30.4. veröffentlichte das Hessische Kultusministerium in Vorgriff auf eine Änderung des Hessi- schen Schulgesetzes den Erlass „Schulrechtliche Fragen zur Leistungsbewertung, Versetzungen, Ab- schlüssen und weitere Verfahren sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aussetzung sowie der Wiederaufnahme des Unterrichts im Schuljahr 2019/2020“. In diesem ist die Benotung von Schü- ler*innen in dieser besonderen Ausnahmesituation neu geregelt.

Für die Zeit vom 16.3. bis 26.4. hält der Erlass fest, dass aufgrund der Aussetzung des Präsenzunter- richts die Grundlage für eine Erteilung von Zensuren fehlt, eine Bewertung des Wissens und der Kom- petenzen, die sich Schüler*innen in dieser Zeit angeeignet haben, findet nicht statt. Trotzdem sollten die während dieser Zeit erstellten Schülerarbeiten „positiv in die Gesamtbetrachtung einfließen“.

Für die Klassen, die auch weiterhin nicht in die Schule gehen können, gilt diese Regelung bis auf Wei- teres. Es können in dieser Zeit auch keine Ersatzleistungen für schriftliche Arbeiten eingefordert und benotet werden, auch dann nicht, wenn regelmäßig pädagogische Lernangebote in Form von z.B. Videokonferenzen angeboten werden.

Mit Beginn des Präsenzunterrichts soll sich die Lehrkraft zuerst einen Überblick über den Leistungs- stand der Lerngruppe verschaffen. Werden Inhalte, die im Rahmen der pädagogischen Lernangebote während der Schulschließung behandelt wurden, im Präsenzunterricht in angemessenem Umfang wiederholt, dürfen sie Teil einer schriftlichen Leistungsbewertung sein.

Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören, sind analog zu dem Verfahren bei Lehrkräften vom Präsenzunterricht zu befreien, gleiches gilt für Schüler*innen, die mit Angehörigen einer Risiko- gruppe in einem Hausstand leben. Allerdings obliegt es den Eltern, ob diese Schüler*innen an den Prüfungen teilnehmen oder nicht. Sollte ein Schulbesuch als zu gefährlich bewertet werden, ist die Schule gehalten, individuelle Formen der Beschulung wie z.B. postalische Versendung der Unterlagen oder Teilnahme am Unterricht durch Videoschalte unter Berücksichtigung der Datenschutzgrund- sätze zu finden.

Im Bezug auf schriftliche Arbeiten hält der Erlass fest, dass es auch bisher möglich war, eine geringere Anzahl von Leistungsnachweisen schreiben zu lassen. Für die Grundstufe gibt es lediglich Soll-Rege- lungen und die Festlegung einer Maximalanzahl von schriftlichen Arbeiten. In der Sekundarstufe 1 verweist der Erlass auf die bereits bestehende Möglichkeit der Verkürzung um eine Klassenarbeit, wenn mehr als 4 vorgesehen sind sowie auf das Ausweichen auf Ersatzleistungen.

Darüber hinaus lässt es der Erlass zu, dass auf Antrag des Fachlehrers in allen Fächern von der vor- gesehenen Zahl abgewichen werden kann, wenn aufgrund der Corona-Pandemie keine schriftlichen Leistungsnachweise angefertigt werden können. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass in einem Fach unter Umständen nur die im ersten Halbjahr erbrachten schriftlichen Arbeiten für die Benotung zur Verfügung stehen.

In der Q2 ist eine Leistungsbewertung auch aufgrund teilweise erbrachter Leistungen möglich. Über eine Abweichung von der vorgesehenen Anzahl an Klausuren entscheidet die Schulleitung in Abspra- che mit den Fachkonferenzen.

Die Benotung am Ende des Schuljahres richtet sich bei den Klassen und Kursen, die seit dem 27.4. wieder im Präsenzunterricht beschult werden nach dem Leistungsstand am Ende des Schuljahres. Alle anderen werden aufgrund der Leistungen des ersten Halbjahres und nur zum Teil aufgrund der Leis- tungen, die bis zum 13.3. erbracht wurden, benotet. Das 2. Halbjahr darf in diesem Fall nicht stärker gewichtet werden, da hier ja faktisch kaum Unterricht stattgefunden hat.

Es entstehen keine Fehltage aufgrund der Aussetzung des Unterrichts oder der Versäumnisse von Präsenzunterricht aufgrund der Regelungen für Risikogruppen. Auch enthält das Zeugnis keinerlei er- klärende Formulierungen über eine Verkürzung des Halbjahres aufgrund der Corona-Pandemie. Sollten Schüler*innen nicht zum Präsenzunterricht erscheinen, obwohl sie nicht zur Risikogruppe ge- hören, handelt es sich um unentschuldigte Fehltage, Ordnungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht sollen aber nur in begründeten Einzelfällen angestrengt werden.

Sollten die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt dennoch ein „Aufrücken“ in die nächste Jahrgangsstufe. Die Schüler*innen werden also trotzdem versetzt, es erfolgt jedoch eine Beratung über eine freiwillige Wiederholung, die weiterhin möglich ist.
Diese Regelungen haben zur Folge, dass auch Versetzungszeugnisse, die unter normalen Bedingun- gen nicht zu einer Versetzung geführt hätten, mit dem Haupt- bzw. Realschulabschluss gleichzustellen sind. Analog hierzu erfolgt die Zulassung zur Qualifikationsphase auch bei Nichterfüllung der Voraus- setzungen.

Da es in diesem Schuljahr in der noch zur Verfügung stehenden Zeit bei Einhaltung der Hygienegebote und unter Beachtung der jeweiligen Personalsituation nicht möglich ist, alle geplanten Prüfungen durchzuführen, werden die Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung, der zweijährigen Berufsfachschule, der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung sowie PuschB in diesem Schuljahr ausgesetzt, was auf die Vergabe der Abschlüsse keine Auswirkungen hat.

Einschulungsverfahren
An vielen Grundschulen konnte der Prozess der Schulaufnahmeverfahren nicht beendet werden. Problematisch ist dies insbesondere bei der Entscheidung über Zurückstellungen oder der Einschu- lung von Kann-Kindern, da hier ein schulärztliches Gutachten erfolgen muss. Da die Gesundheitsäm- ter in der momentanen Situation anderweitig gebunden sind, können Schulen diese Entscheidung auch ohne schulärztliches Gutachten treffen, wenn dieses nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Um das Anmeldeverfahren trotz der aktuellen Beschränkungen durchführen zu können, darf von dem festgelegten Termin für die Anmeldung abgewichen werden. Die Anmeldung kann außerdem zunächst auf postalischem oder elektronischem Weg erfolgen. Für das Verfahren zur Überprüfung der Schulfähigkeit und der Feststellung eines eventuellen Förderbedarfs schlägt das Kultusministe- rium vor, Kinder mit ihren Eltern unter Einhaltung des Abstandsgebots einzeln einzuladen. Das Ver- fahren der Überprüfung der Schulfähigkeit für das Schuljahr 2021/22 soll bis zum Ende dieses Schul- jahres, spätestens aber zum 1. Oktober abgeschlossen sein.

Praktika

Wenn Schüler*innen ein Praktikum nicht oder nicht vollständig absolvieren konnten, darf ihnen hie- raus kein Nachteil entstehen. Pandemie-bedingte fehlende Praktika stehen Aufnahmen, Versetzun- gen, Zulassungen oder Zuerkennungen von Abschlüssen nicht im Wege. Es erfolgt hier lediglich eine Bemerkung im Zeugnis, dass das Fehlen des Praktikums nicht in der Verantwortung der Schüler*innen lag. Sind aber für das Schuljahr 2020/21 Praktika erforderlich, z.B. in der FOS für die Aufnahme oder die Jahrespraktika zum Erwerb der Fachhochschulreife, so sind Praktikumsplätze auch weiterhin nachzuweisen.

Schulische Gremienarbeit

Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln können momentan Konferenzen nicht wie gewohnt statt- finden. Anders als bisher sind sie daher auch in elektronischer Form gestattet, wenn hierbei der Da- tenschutz beachtet wird. Die Teilnahme an einer elektronischen Konferenz ist der physischen Anwe- senheit bei einer Konferenz gleichgestellt, die Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren herbei- geführt werden. Die Zahl der Präsenzveranstaltungen müssen dagegen auf ein absolut notwendiges Minimum begrenzt werden, die Einhaltung des Abstandsgebots muss dabei gewahrt werden. Kol- leg*innen, die 60 Jahre und älter sind und den Kolleg*innen, die einer der Risikogruppen angehören, muss eine Teilnahme in elektronischer Form gewährt werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Vi- deoschalte oder dadurch geschehen, dass Beschlüsse erst im Nachgang per Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Regelungen gelten auch für Elternabende.

Inklusive Beschulung

Unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln sind sonderpädagogische Überprüfungsverfahren weiterhin durchzuführen. Förderausschüsse sollen dagegen vor allem in elektronischer Form und nur dann als Präsenzveranstaltung stattfinden, wenn sie unabdingbar sind. Als unabdingbar gelten För- derausschüsse dann, wenn Eltern der Empfehlung der Feststellung eines Anspruchs auf sonderpäda- gogische Förderung nicht zustimmen oder wenn das Verfahren nur unter Hinzuziehung eines Über- setzers abgestimmt werden kann.

Findet in einer Lerngruppe wieder Präsenzunterricht statt, so betrifft dies alle Schüler*innen dieser Gruppe einschließlich der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Zunächst einmal möchten wir alle neuen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an unseren Schulen herzlich willkommen heißen. Normalerweise begrüßen wir die LiV im Rahmen der Vorstellung der Verbände und der Gewerkschaft persönlich und stellen unsere Arbeit vor. Dies scheint in diesem Jahr so leider nicht möglich. Dennoch sind wir gerne für euch und eure Fragen, Anregungen und Probleme da. Wendet euch einfach an die unten genannten Ansprechpartner und/oder fragt uns nach den GEW-Vertrauensleuten an eurer neuen Schule. Das LiV-Spektrum, die Broschüre, die all das vereint, was ihr im Laufe eures Vorbereitungsdienstes an Informationen benötigen werdet, wird für euch im Studienseminar in ausreichender Stückzahl ausgelegt. Ihr könnt das Liv-Spektrum aber auch per Post erhalten. Schreibt in diesem Falle eine kurze Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de

Die Schulschließungen haben natürlich auch Auswirkungen auf die 2. Staatsprüfung. Damit den LiV keine Nachteile entstehen, erlaubt die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durch- führung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 17. April 2020“ Kolloquien, in denen die Prü- fungskandidat*innen dem Prüfungsausschuss mündlich die Überlegungen der schriftlichen Ausarbei- tung darlegt. Die Prüfung kann dabei sowohl in Präsenzform als auch per Videokonferenz stattfinden. Den Wortlaut dieser Verordnung findet ihr unter https://kultusministerium.hessen.de/si- tes/default/files/media/hkm/dritte_aenderungsverordnung_hlbgdv.pdf

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli- chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver- sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Viele der in diesem Info veröffentlichten Informationen beziehen sich auf den Erlass Schulrechtliche Fragen zur Leistungsbewertung, Versetzungen, Abschlüssen und weitere Verfahren sowie Entschei- dungen im Zusammenhang mit der Aussetzung sowie der Wiederaufnahme des Unterrichts im Schul- jahr 2019/2020 vom 30.04.20. Ihr findet den Erlass im Wortlaut unter https://kultusministerium.hes- sen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitun- gen/schulrechtliches-informationsschreiben-im-zusammenhang-mit-der-aussetzung-und-wiederauf- nahme-des

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de) und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun liegen für die weiterführenden Schulen die ersten Tage der Präsenzbeschulung vieler Jahrgänge hinter uns. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen dabei ein gemischtes Bild. An vielen Schulen wurden Lösungen gefunden, wie Gruppen sinnvoll aufgeteilt und beschult werden können, wurden die Kolleg*innen mit einbezogen und versucht, die Belastungen der neuen Situation auf alle Lehr- kräfte zu verteilen, ungeachtet ihrer Fächer, aber unter Berücksichtigung eventueller Teilzeit. An an- deren Schulen scheint dagegen Präsenzbeschulung vor allem eine Aufgabe der Hauptfachkolleg*in- nen zu sein, während eine Vielzahl von Nebenfach-Kolleg*innen im Lehrerzimmer auf eventuellen Vertretungsunterricht warten soll. Dabei gilt auch in Corona-Zeiten, dass Präsenzzeiten an der Schule nur für eigenen Unterricht und Dienstpflichten wie Konferenzen oder Prüfungen verlangt werden können. An wieder anderen Schulen werden Lehrkräfte nach einer Kursteilung in der Oberstufe ge- halten, beide Kurshälften gleichzeitig zu beschulen und dabei auf die Einhaltung der Hygienevorschrif- ten zu achten, wobei sich glücklich schätzen darf, wessen Kurse Tür an Tür stattfinden. An manchen Schulen erhalten Schüler*innen weniger als 6 Präsenztage, an anderen wird versucht, durch Schicht- betrieb möglichst viel Unterricht zu ermöglichen. Ganz egal, wie man die Situation bewertet und wel- che Lösung man für die angemessenste hält: die Vielzahl der Modelle schafft eine Ungleichbehand- lung der Schüler*innen und der Lehrkräfte innerhalb unseres Schulamtsbezirks- und sie ist logische Folge der fehlenden Vorgaben aus dem Kultusministerium.
Während sich mit Ablauf der Prüfungen an einigen Schulen die Situation der Präsenzbeschulung hof- fentlich etwas entspannt, stehen gerade die Grundschulen ab dem 2.6. vor einer besonderen Woche, haben doch dann alle Jahrgänge wieder in irgendeiner Form Präsenzunterricht. Und während bei den größeren Schüler*innen zumindest in der Theorie vorausgesetzt werden kann, dass sie sich an die neuen Hygienevorschriften halten, stellt dies viele impulsive Grundschüler*innen und ihre Lehrkräfte wahrscheinlich vor einige Herausforderungen. Bestimmt werden an vielen Schulen gemeinsam gute Lösungen gefunden, wie dies umzusetzen sein könnte. Die Grundschulen haben zudem den Vorteil, von einer wichtigen Erfahrung der weiterführenden Schulen profitieren zu können: Kooperative Lei- tungsformen erzeugen zufriedenere Lehrkräfte und als besser wahrgenommene Arbeitsbedingun- gen, die Verteilung der Arbeitslast wird als ausgeglichener eingeschätzt und das Gefühl subjektiver Sicherheit steigt. In vielen Fragen der Ausgestaltung der Präsenzbeschulung ist der Schulpersonalrat in der Mitbestimmung! Eure Kolleg*innen sind hier auf euch angewiesen. Und ihr seid bei dieser wichtigen und manchmal nicht konfliktfreien Aufgabe nicht auf euch allein gestellt. Die GEW-Fraktion unterstützt euch gerne dabei, sei es durch Rechtsberatung, durch kurze Infoschreiben wie dieses oder durch Intervention im Gesamtpersonalrat. Allerdings benötigen auch wir eure Mitarbeit. Um die vie- len, sehr unterschiedlichen Schulen optimal beraten zu können, bitten wir euch um eine kurze Schil- derung der Situation an eurer Schule, die ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de schicken könnt.
Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, besonders aber: Mut, euch nicht unter Druck setzen zu lassen, mehr zu schaffen als nach gesundem Menschenverstand und Hygiene- verordnung möglich ist.

Vor allem aber:

Bleibt gesund! Eure GEW-Fraktion

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Verbeamtete und unbefristet angestellte Lehrkräfte mit besonderem gesundheitli-

chem Risiko
Seit dem letzten Erlass können sich Lehrkräfte trotz Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen freiwil- lig dafür entscheiden, im Präsenzunterricht oder in Prüfungen eingesetzt zu werden. Dieser freiwil- lige Einsatz ist laut Aussage des Schulamts auf Antrag auch nur in bestimmten Lerngruppen (z.B. der eigenen Klasse) möglich.
Durch die Wahrnehmung einer dienstlichen Aufgabe erhalten diese Kolleg*innen im Infektionsfall Leistungen der Beihilfe. Wie das Kultusministerium auf Nachfrage der Schwerbehindertenvertretung mitteilte, lässt dies jedoch nicht automatisch darauf schließen, dass Ansprüche auch gegenüber ge- setzlichen oder privaten Krankenkassen geltend gemacht werden können. Auch wenn die GEW Hes- sen im Prinzip davon ausgeht, dass bezüglich der Beihilfe und Krankenversicherung keine Besonder- heiten beim Versicherungsschutz für Angehörige von Risikogruppen bestehen, empfehlen wir allen Kolleg*innen, die zu einer Risikogruppe gehören, sich vor ihrem Einsatz sicherheitshalber schriftlich bestätigen zu lassen, dass hierdurch kein Ausschluss von Versicherungsleistungen entsteht. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Erklärungen zum freiwilligen Einsatz in Unterricht und Prüfungen zurückgenommen werden können und einem (erneuten) Antrag auf Befreiung stattgege- ben werden muss.

Was befristet angestellte Lehrkräfte jetzt wissen müssen

In einer besonders heiklen Situation befinden sich Lehrkräfte mit befristeten Verträgen, die einer der Risikogruppen angehören. Auf der einen Seite sollten auch sie vor einem freiwilligen Einsatz in Unter- richt oder Prüfungen abklären, ob ihre Krankenversicherung im Schadensfalle Leistungen übernimmt und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Auf der anderen Seite besteht gerade für diese Gruppe die Gefahr drohender Arbeitslosigkeit im nächsten Schuljahr, wenn sie erklären, zu einer der Risikogrup- pen zu gehören. So plant das Schulamt Offenbach, anders als andere Schulämter, befristete Verträge nur noch für die Lehrkräfte auszustellen, die schriftlich erklären, dass weder sie noch in ihrem Haus- stand lebende Personen zu einer Risikogruppe gemäß RKI in der Hygieneverordnung gehören. Da der Hintergrund die Einsetzbarkeit im Präsenzunterricht im nächsten Schuljahr ist, können hiervon auch Personen betroffen sein, die aufgrund ihres Alters freiwillig entscheiden können, ob sie einen Einsatz in der Schule verantworten können, also all diejenigen Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Diese Diskriminierung von Lehrkräften aufgrund von Alters- oder Krankheitsgründen seitens einer staatlichen Behörde ist ein Skandal!

Aber auch Lehrkräfte, die nicht zu einer der Risikogruppen gehören, sind durch die Situation von Arbeitslosigkeit bedroht. So sollen auch z.B. Sport- und Musiklehrkräfte keine neuen Verträge erhal- ten, wenn diese Fächer im kommenden Jahr nicht im Präsenzunterricht behandelt werden dürfen. Für die Schulen bedeutet diese Einstellungspraxis, dass es vermehrt zu Neueinstellungen unerfahre- ner Vertretungslehrkräfte kommen wird, die von den Kolleg*innen eingearbeitet und betreut werden müssen.

Personalräte bitten wir, sich bereits jetzt mit den befristeten TV-H-Kräften und der Schulleitung in Verbindung zu setzen, um gemeinsam zu überlegen, wie mit der Situation umgegangen werden kann. TV-H-Kräften raten wir, sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit zu melden, um im Notfall keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Außerdem zeigt die aktuelle Situation sehr deutlich, wie wichtig es ist, nicht alleine zu stehen. Betroffene Mitglieder der GEW (inklusive derer, die noch im laufenden Schuljahr beitreten) können sich diesbezüglich jederzeit rechtlich beraten lassen.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal daran erinnern, dass auch befristete TV-H-Kräfte Anrecht auf Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto (LAK) haben. Dies erfolgt bei Verträgen von einer Lauf- zeit von weniger als einem Schuljahr automatisch mit der letzten Lohnzahlung. Beträgt die Vertrags- laufzeit jedoch insgesamt das ganze Schuljahr, bekommt die Lehrkraft 26 Stunden (beziehungsweise den Teilzeitanteil hiervon) in Zeit ausgezahlt. Sollte ein „Abfeiern“ aufgrund der aktuellen Situation

nicht möglich sein, können diese TV-H-Kräfte nach Ablauf des Schuljahres einen Antrag auf Ausbe- zahlung in Geld stellen. Einen Musterantrag findet ihr unter www.gew-offenbach.de oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de

Zwangsabordnung an Grundschulen

Für einige Aufregung hat der Erlass zu Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschu- len gesorgt. Nach einer ersten Einschätzung des Schulamtes sind davon jedoch erheblich weniger Stellen betroffen als dies der Erlass befürchten ließ. Grund hierfür ist, dass Grundschulen nur dann einen Anspruch geltend machen können, wenn die Zuweisung der Grundunterrichtsversorgung und der Deputate nicht durch Lehrkräfte abgedeckt werden kann. Dies betrifft nach unseren Informatio- nen nur 3 Grundschulen im Schulamtsbezirk Offenbach. Für viele weiterführenden Schulen bedeutet dies, nicht vor der unangenehmen Entscheidung stehen zu müssen, welche Lehrkräfte eventuell ge- gen ihren Willen abgeordnet werden müssen. Für viele Grundschulen heißt es nun, dass sie (noch) nicht schlecht genug besetzt sind, um Anspruch auf Abordnung einer ausgebildeten Lehrkraft zu ha- ben. Was dies für die Lehrkräfte bedeutet, die sich freiwillig abordnen lassen wollen, z.B. um in der Nähe ihres Wohnortes zu arbeiten, ist noch nicht abschließend geklärt. Für uns als GEW zeigt sich dagegen, dass eine angemessene Versorgung mit ausgebildeten Lehrkräften nicht durch Zwangs- maßnahmen, sondern nur durch langfristig angelegte und gut durchdachte Konzepte und durch eine deutlich gesteigerte Wertschätzung der dort arbeitenden Kolleg*innen möglich ist.

Neues zu Videoplattformen und Datenschutz

In den vergangenen Wochen hat die GEW Hessen mit zunehmender Sorge wahrgenommen, dass an den Schulen verschiedene Schwierigkeiten im Umgang mit Videokonferenzsystemen auftreten. Die Herausforderungen reichen von der Frage des pädagogisch sinnvollen Einsatzes über die Auswahl eines datenschutzfreundlichen Tools bis hin zu dienstverpflichtenden Einsätzen bei Konferenzen der Lehrer*innen. Immer wieder waren insbesondere Personalräte und die Datenschutzbeauftragten der Schulen gefordert, die Kolleg*innen dabei angemessen zu beraten und zu unterstützen.

Offenbar auch ausgelöst durch verschiedene, teils erhebliche Kritik an einzelnen Anbietern war aber auch eine positive Entwicklung seitens einzelner Medienzentren zu beobachten: Den Schulen wurden verstärkt datenschutzfreundliche und öffentlich gehostete Videokonferenzplattformen angeboten, wie von der Lehrkräfteakademie empfohlen auf der Basis von Open-Source-Software.

In einem gemeinsamen Telefonat am 13. Mai 2020 haben sich die GEW und der zuständige Mitarbei- ter beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Sobota, über die Nutzung von Videokonferenzsystemen an Schulen ausgetauscht. Grundlage hierzu waren die beiden Stellungnahmen des Beauftragten:datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/informationen-zum-digita- len-lernen-und-der-digitalen datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/videokonferenzsysteme- schulen

In gegenseitigem Einvernehmen sind hierbei folgende Punkte deutlich geworden:

  1. Die Öffnung von Videokonferenzsystemen war der besonderen Herausforderung zur Bewäl- tigung der Corona-Krise geschuldet und hat einen ausschließlich temporären Charakter. Mit der einsetzenden Öffnung der Schulen und der Möglichkeit von Präsenzunterricht endet nun

    absehbar die weitgehende Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten.

  2. Die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf – wie in der Stellungnahme geschrieben – die „Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags“. Im gemeinsamen Gespräch hat der Beauftragte klar herausgestellt, dass hierbei ausschließlich Unterricht (also der direkte Kontakt mit Schüler*innen) gemeint ist. Für schulische Verwaltung (und damit z.B. Konferen- zen der Lehrer*innen) gilt dies nicht. Die Entscheidung über den Einsatz im Unterricht fällt

    unter die pädagogische Freiheit und obliegt somit der Lehrkraft.

  3. Die beiden Stellungnahmen sind parallel zu lesen. Da auch in der ersten Stellungnahme bereits

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auf Videokonferenzen rekurriert wurde und in diesem Zusammenhang betont wurde, dass

„grundsätzlich die Systeme zu bevorzugen (sind), die bei einer öffentlichen Stelle gehostet werden“, gilt dies auch weiterhin. Es wird sowohl seitens der GEW als auch seitens des Be- auftragten begrüßt, dass Schulträger in Form von Medienzentren sich auf den Weg gemacht haben, den Schulen datenschutzfreundliche Systeme zur Verfügung zu stellen. Wo Schulen diese Möglichkeit haben, sollen sie genutzt werden.

4. Vom Beauftragten werden „nachhaltige“ Lösungen in den Schulen erwartet. Die absehbar bald beginnende Zeit der Sommerferien bietet die Gelegenheit, sich nach Produkten umzu- schauen, die datenschutzkonform sind.

Die GEW begrüßt diese Klarstellungen des Beauftragten im gemeinsamen Gespräch, die den Schulen mehr Klarheit bringt und Perspektiven aufzeigt. Wir erwarten die zugesagten Konkretisierungen ge- genüber den zuständigen Behörden und auf der Website des Datenschutzbeauftragten in den nächs- ten Wochen. Wir bedanken uns herzlich für das konstruktive Gespräch sowie für die erteilte Freigabe für die Veröffentlichung der wichtigsten Ergebnisse.

Verbeamtung: amtsärztliche Untersuchungen

Die Überlastung der Gesundheitsämter führt dazu, dass momentan amtsärztliche Untersuchungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Das Hessische Beamtengesetz schreibt in §10 (2) eine ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung in das Beamtenverhältnis jedoch zwingend vor. Um neue Lehrkräfte trotzdem auf Probe verbeamten zu können, wird der Medical Airport Service (MAS) diese Untersuchungen nun durchführen.

Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ebenfalls verpflichtend eine amtsärztliche Untersuchung. Aufgrund der momentanen Situation hat das HKM das Verfahren verändert. Lehrkräfte, die zu Beginn der Probezeit einer amtsärztlichen Untersuchung unterzogen wurden, müssen nun lediglich eine Selbstauskunft einreichen. Wenn sie in dieser versichern können, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verschlechtert hat (unerheblich sind hierbei Verletzungen oder temporäre Erkran- kungen), erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit ohne weitere amtsärztliche Untersuchung. Andern- falls ordnet das Schulamt eine Untersuchung beim Amtsarzt an.

Sollte 3 Monate nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht erfolgt sein, raten wir, diese beim Schulamt auf dem Dienstweg zu beantragen. GEW-Mitglieder können einen solchen Antrag im Mitgliederbereich der Seite der GEW Hessen herunterladen (www.gew-hessen.de) oder erhalten ihn per Mailanfrage an t.hartmann@gew-offenbach.de.

Sabbatjahr
Für Kolleg*innen, die in den letzten Jahren ein Sabbatjahr angespart haben und sich in der Freistel- lungsphase befinden, ist es besonders bitter. Viele der Pläne, für die man auf einen Teil der Besoldung verzichtet hat, werden nicht wie geplant durchführbar sein. Eine Unterbrechung des Sabbatjahres ist allerdings leider nicht möglich. Für die Kolleg*innen, die ihr Sabbatjahr zum 1.8. nehmen können, bestehen dagegen zwei Optionen der Verschiebung. Entweder beginnt die Freistellungsphase erst im Schuljahr 2021/22 oder das Teilzeitmodell wird umgewandelt und ein Jahr verlängert, also z.B. statt des vierjährigen Models (3 Jahre ansparen, ein Jahr frei) ein fünfjähriges (4 Jahre Ansparung, ein Jahr frei). Für den entsprechenden Antrag ist ein Schreiben der Schulleitung erforderlich, dass die betreffende Lehrkraft für den Unterricht im kommenden Schuljahr dringend benötigt wird und die Erklärung der Lehrkraft zur Bereitschaft zum Einsatz im Präsenzunterricht.
Ergeben sich bezüglich der Besoldung höhere Ansprüche, werden diese nachgezahlt. Zu Bedenken ist hierbei jedoch der erhöhte steuerliche Abzug bei einer solchen Nachzahlung.
Hat die Ansparphase noch nicht begonnen, so kann sie auf Antrag ausgesetzt werden, wenn dienst- liche Gründe dem nicht entgegenstehen.
Die GEW-Fraktion unterstützt euch gerne bei der Beratung und der Antragsstellung.

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Notbetreuung
Anders als in den Osterferien werden Schulen laut Auskunft des Schulamtes in den Sommerfreien keine Notbetreuung anbieten müssen. In dieser Zeit sieht das Amt die Schulträger und externe An- bieter in der Pflicht. Die GEW begrüßt diese Aussage und stellt noch einmal klar, dass die mühsam eingearbeiteten Ferien keine Verhandlungsmasse darstellen und auch wir Lehrkräfte das Recht auf Erholungsurlaub haben.

GEWerkschaft (nicht nur) in Pandemiezeiten
Besonders in Zeiten wie diesen wird deutlich, wie wichtig es ist, mit seinen Fragen, Problemen, Sorgen und Wünschen nicht alleine zu stehen. Die GEW setzt sich für eure Belange ein und bietet nicht nur Information, Beratung und Rechtsschutz. Ihre Stärke besteht auch darin, mit Abstand größte Lehrer- organisation in Hessen zu sein. Je mehr wir sind, desto größer ist unser Einfluss auf unsere Arbeitsbe- dingungen. Je mehr wir sind, desto mehr Sichtweisen auf unsere Arbeitsbedingungen können wir wahrnehmen und bei unserer Suche nach Lösungen berücksichtigen. Je mehr wir sind, desto weniger allein sind die, die unsere Hilfe, Solidarität, unseren Rat oder manchmal auch nur ein offenes Ohr benötigen. Anträge auf Mitgliedschaft findet ihr unter www.gew-offenbach.de oder erhaltet ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de (Aus technischen Gründen ist der Erhalt einer Prämie für Neumitglieder leider nur per Mailanfrage möglich).

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli- chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver- sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de) und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

 

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Montag beginnt für fast alle Schüler*innen die Präsenzbeschulung. Auch die meisten Lehrkräfte werden einen Gutteil ihrer Arbeit dann wieder in der Schule leisten können. Von Normalität kann trotzdem keine Rede sein. Die meisten Klassen und Kurse werden nur an einem Tag in der Woche und vor allem in den Hauptfächern beschult werden können, einige Schulen werden im Schichtbetrieb manchen Klassen nur am Nachmittag einen Schulbesuch anbieten können, auch wird der Unterricht bestimmt nur sehr bedingt ein regulärer sein können. Für uns Lehrkräfte heißt dies nun, uns von den Ansprüchen der Schüler*innen, Eltern, Schulleitungen, vor allem aber von unseren eigenen Ansprü-chen nicht zerreißen zu lassen. Auch in Pandemiezeiten hat ein Tag nur 24 Stunden und beträgt die leistbare Arbeit nicht mehr als zuvor, zumal die Kolleg*innen mit jüngeren oder schulpflichtigen Kin-dern nun noch stärker gefordert sind als ohnehin schon, wenn es gilt, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Es gilt, sowohl bei der Umsetzung des Hygieneplans im Präsenzunterricht als auch bei der Erstellung der pädagogischen Angebote abzuwägen, was leistbar ist und wo wir bei allem Engagement und bei allem schlechten Gewissen Grenzen ziehen müssen, um unsere Gesundheit nicht zu gefährden. Hier sind die Personalräte von entscheidender Wichtigkeit. Corona mag den Alltag lange Zeit lahmgelegt haben, die Mitbestimmungsrechte hat die Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. Und bei allen Maßnahmen der Gesundheitsprävention ist der Personalrat nach §74 des HPVG in der Mitbestimmung. Er kann sich also aktiv einbringen, um die Umsetzung der Vorgaben des HKM an den Schulen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Kolleg*innen nicht gefährdet wird. Die GEW-Frak-tion unterstützt euch gerne dabei, sei es durch Rechtsberatung, durch kurze Infoschreiben wie diese oder durch Intervention im Gesamtpersonalrat. Allerdings benötigen auch wir eure Mitarbeit. Um die vielen, sehr unterschiedlichen Schulen optimal beraten zu können, bitten wir euch um eine kurze Schilderung der Situation an eurer Schule, die ihr per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de schi-cken könnt.

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, besonders aber: Mut, euch nicht unter Druck setzen zu lassen, mehr zu schaffen als nach gesundem Menschenverstand und Hygiene-verordnung möglich ist.

Vor allem aber:

Bleibt gesund!

Eure GEW-Fraktion

Schulöffnung – Einschätzung

Am Montag, den 18.5., beginnt für die meisten hessischen Schulen ein großer Schritt in Richtung Ende des Lock-Downs, der das gesellschaftliche Leben in den letzten Wochen bestimmt hat. Generell be-grüßen wir die Rückkehr der Schüler*innen. Die stückweise Rückkehr zur Normalität ist fachlich und pädagogisch unbedingt notwendig, aber nicht um jeden Preis durchführbar. Die Bedingungen für eine Öffnung für eine solch große Personengruppe müssen stimmen. Dabei haben wir Verständnis für viele der vom HKM getroffenen Entscheidungen und auch wir wissen, dass nicht alles planbar ist. Aber das Chaos der letzten Wochen half niemandem, und es wäre vermeidbar gewesen! Leider

mussten wir feststellen, dass Lehrkräfte, Schulleitungen und anscheinend auch die Schulämter Infor-mationen fast ausschließlich aus Pressekonferenzen erhielten, statt dass im Vorfeld Absprachen ge-troffen und die Experten vor Ort befragt wurden. Die gesetzlichen Grundlagen zu den in der Öffent-lichkeit verkündeten Entscheidungen folgten zum Teil erst Wochen später, was für große Verunsiche-rung sorgte. Der Reinfall beim ersten Versuch der Öffnung der Grundschulen ist nur ein Beispiel unter vielen für die mangelhafte Vorbereitung der angedachten Maßnahmen.

Mindestens ebenso gravierend ist jedoch der Versuch, per „Notverordnungen" unter Missachtung jeglicher Mitbestimmung zu regieren. So umging man unter Zuhilfenahme des §73 des HPVG (ge-dacht für Maßnahmen, die so plötzlich auftauchen und so dringlich sind, dass sie der Sache nach kei-nen Aufschub dulden) die Mitbestimmungsrechte des Hauptpersonalrats, um den Einstellungserlass zu ändern und Zwangsabordnungen durchzusetzen, obwohl beide Maßnahmen erst im nächsten Schuljahr greifen. Dass es auch anders geht, zeigen die vielen positiven Beispiele guter Zusammen-arbeit von Personalräten mit Schulleitungen, um pragmatisch Lösungen zum Vorteil aller zu finden und umzusetzen.

Generell drängt sich der Verdacht auf, Hessen muss aus parteipolitischen Erwägungen überall ganz vorne sein, wenn es um Öffnungen nicht nur der Schulen geht. Erst wird politisch entschieden, dann medial verkündet und erst dann wird überlegt, wie das alles gehen könnte. Die Schulen sollen dann sehen, wie sie das Beschlossene umsetzen, sie werden mit der Situation allein gelassen. Ja, Schulen wollen Handlungsspielräume nutzen können, um die Vorgaben optimal an die Situation vor Ort an-passen zu können. Freiheit, Entscheidungen zu treffen, ist aber nur dann Freiheit, wenn man über die Mittel verfügt, diese auch umsetzen zu können.

Besorgniserregend ist zudem, dass das HKM den eigenen Hygieneplan immer weiter aufweicht, um an den Schulöffnungen festhalten zu können. Besonders die Neuregelung des Einsatzes der Risiko-gruppen ist bedenklich, wenn man sich die Realitäten vor Ort betrachtet. Kommt es zu einer Corona-Infektion an einer Schule, zeigen die Ereignisse z.B. an der Albert-Schweitzer-Schule, aber auch der Leibnizschule in Offenbach, dass die Einschätzungen von Schulamt und Gesundheitsamt mehr von den eingeschränkten Möglichkeiten der Behörden als von der Fürsorgepflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte zeugen. Für das Gesundheitsamt ist ob mangelnder Testkapazitäten der vorgesehene Min-destabstand ausreichend, der vielerorts allerdings nur in der Theorie eingehalten werden kann. Das Staatliche Schulamt dagegen sah die Verantwortung allein beim Gesundheitsamt und keinen Grund, die Einschätzungen des Gesundheitsamts in Frage und sich schützend vor ihre Beschäftigten zu stel-len. Dies sollte all jenen zu denken geben, die sich trotz Vorerkrankungen freiwillig für den Einsatz im Präsenzunterricht melden. Die Versicherung, dass im Infektionsfall zumindest der Versicherungs-schutz bestehen bleibt, kann hier nur als zynisch gewertet werden.

Eine weitere Erkenntnis erschließt sich aus der Arbeit der GEW-Fraktion und der Rechtsberatung der letzten Wochen. Vergleicht man die Schulen, werden 2 unterschiedliche Vorgehensweisen deutlich. In der Mehrzahl der Schulen arbeiten Schulleitungen und Kollegien zusammen, um die Situation zu bewältigen. In wenigen anderen versucht die Schulleitung im Alleingang zu entscheiden, wie die Vor-gaben aus Wiesbaden zu interpretieren und umzusetzen sind, wobei hier besonders häufig versucht wird, das Maximum der Empfehlungen umzusetzen oder gar zu übertreffen. Die Erfahrungen der viel-zähligen Beratungen zeichnen ein eindeutiges Bild: Kooperative Leitungsformen erzeugen zufriede-nere Lehrkräfte und als besser wahrgenommene Arbeitsbedingungen, die Verteilung der Arbeits-last wird als ausgeglichener eingeschätzt und das Gefühl subjektiver Sicherheit steigt. Warum auch sollte man in leitender Position auf die Erfahrung und Expertise seines Teams verzichten, um in einer Krisensituation gute Lösungen zu finden?

Homeschooling

Ein Wort ist im Moment in aller Munde. Wer etwas über Beschulung in Zeiten von Corona liest, stol-pert ständig über den Begriff Homeschooling. Es ist an der Zeit, eine Begriffsbestimmung vorzuneh-men und Missverständnisse zu klären. Homeschooling, also das Unterrichten von zu Hause aus, be-zeichnet die Beschulung durch Privatlehrer oder durch die Eltern. In Australien oder Neuseeland wird hiermit auch die digitale Beschulung der Kinder beschrieben, die zu weit von der nächsten Schule entfernt wohnen, um täglich dort Schulbildung zu erhalten. In Deutschland ist das Home-schooling weitgehend verboten. Was als Alternative zu ausfallendem Präsenzunterricht in Hessen von den Lehrkräften angeboten wird, ist kein Homeschooling, es handelt sich laut Kultusminister Prof. Dr. Lorz um freiwillige pädagogische Angebote, mit denen in aller Regel nicht der normale Lernstoff vermittelt werden kann und für die auch keine Benotung erfolgen darf. Übrigens auch dann nicht, wenn die Lerngruppen nun wieder in der Schule erscheinen, im betreffenden Fach aber nicht unter-richtet werden. Laut hessischem Schulgesetz darf nur der Unterrichtsinhalt Teil der Benotung sein, der im Präsenzunterricht bearbeitet wurde. Warum dies an dieser Stelle noch einmal hervorgehoben wird, hat 2 Gründe: Zum einen weckt der Begriff bei Eltern, Schüler*innen und Kolleg*innen falsche Erwartungen an das, was momentan leistbar ist. Zum anderen werden an einigen Schulen Überstun-den im Präsenzunterricht mit der Aussage gerechtfertigt, dass man dann ja im Homeschooling etwas kürzertreten könnte. Freiwillige Angebote können jedoch nicht mit Verpflichtungen an der Schule gegengerechnet werden. Und jedem muss klar sein: In dem Maße, wie der Präsenzunterricht unsere Arbeitszeit fordert, kann nicht mehr im selben Umfang im Homeoffice gearbeitet werden.

Klassengrößen

Um die Schulen wieder öffnen zu können, veröffentlichte das HKM am 22. April einen verbindlichen Hygieneplan. Dieser sah unter anderem eine maximale Gruppengröße von 15 Personen vor, wodurch Lerngruppen geteilt oder gar gedrittelt werden mussten. Dass nun, abgesehen von den ersten drei Grundschuljahrgängen, alle Gruppen zurück an die Schule kommen sollen, stellt viele Standorte vor große Herausforderungen, fehlt es doch schlicht an Platz. Ähnlich wie beim Umgang mit den Risiko-gruppen korrigierte das HKM nicht seine ehrgeizigen Pläne der Schulöffnung oder half vor Ort bei der Suche neuer Räumlichkeiten, sondern relativierte die eigenen Vorgaben zum Infektionsschutz. Die bisher verbindliche Höchstgrenze wurde durch den letzten Erlass, dem Schreiben zur Umsetzung der Schulöffnung an die Schulleitungen, nur noch zu einer Richtgröße, von der abgewichen werden kann, wenn die Verhältnisse dies erforderlich machen. Und während beim Einkauf weiterhin 20m² pro Per-son und Maskenpflicht gelten, reichen dem Ministerium in der Regel 5m² pro Schüler*in, solange ab und an gelüftet wird und jeder sich die Hände wäscht. Besser lässt sich die mangelnde Fürsorge un-seres Dienstherrn kaum in Worte fassen!

TV-H und Risikogruppe

Befristete TV-H-Kräfte, die aufgrund ihres Alters oder der Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, sollten zeitnah das Gespräch mit der Schullei-tung über ihren Einsatz im nächsten Jahr suchen. Unter anderem der Erlass der Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen wurde unter der Annahme erarbeitet, dass aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie an vielen Schule Vertretungslehrkräfte nicht im ge-wohnten Umfang zur Verfügung stehen werden. Es ist zumindest fraglich, ob eine Lehrkraft, die nicht im Unterricht eingesetzt werden kann, ohne weiteres einen neuen Vertrag erhalten wird. Da eine Beschäftigung im nächsten Jahr eine der drei Bedingungen ist, um auch über die Sommerferien be-zahlt werden zu können, müssen Betroffene sich außerdem so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden, um eventuelle Ansprüche auf Leistungen nicht zu verlieren.

Die Schulpersonalräte bitten wir, sich mit den TV-H-Kräften an der Schule in Verbindung zu setzen und auf die Situation hinzuweisen. Betroffene Kolleg*innen, die Mitglieder der GEW sind, können sich jederzeit rechtlich beraten lassen.

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli-chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver-sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)

und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de)

und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home-page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land. www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schwierig, die vielen Erlasse und Äußerungen des HKM tagesaktuell zusammenzufassen und euch zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz versuchen wir, euch mit kurzen Informationsschrei-ben auf dem neusten Stand zu halten, damit ihr die Arbeitsbestimmungen an eurer Schule aktiv mit-bestimmen könnt.

Wir wünschen euch an euren Schulen viel Erfolg, Kraft und Geduld, besonders aber: Mut, euch nicht unter Druck setzen zu lassen, mehr zu schaffen als nach gesundem Menschenverstand und Hygiene-verordnung möglich ist.

Vor allem aber:

Bleibt gesund!

Eure GEW-Fraktion

Diverse Schreiben des HKM zum Schulstart – Einschätzung

Mit einem Schreiben vom 07.05. an die Schulleitungen (s. Anhang) erläutert der Kultusminister die Pläne zum weiteren Wiederanfahren des Schulbetriebs zum 18. Mai und dann 02. Juni.

Am 18. Mai sollen zunächst folgende Schulformen bzw. Jahrgangsstufen den Schulbetrieb in einge-schränktem Umfang wiederaufnehmen:

  • • 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen
  • Sekundarstufe I, Einführungsphase der Sekundarstufe II im allgemeinbildenden Bereich und Intensivklassen an Schulen der Sekundarstufe I
  • Weitere Öffnung der Berufsschulen (d. h. duale Ausbildung) einschließlich der Schülerinnen und Schüler, die in InteA-Gruppen vor Abschlüssen stehen
  • Weitere Öffnung der Schulen für Erwachsene (außer Vorkurse)

Dazu wurden dann umfangreiche Schreiben versendet, welche die Vorgaben an einzelne Schulformen näher ausführen und auch Verfahrensvorschläge enthalten – Ihr findet diese alle im Anhang.

Die GEW-Fraktion des GPRLL unterstreicht die Bedeutung der folgenden Aussage des Kultusministers: „Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in allen Schulformen und allen Jahrgangsstufen kann al-lerdings kein regulärer Unterrichtsbetrieb, wie Sie ihn vor der Corona-Pandemie im vollen Umfang des bisherigen Stundenplans kannten, verbunden sein."

Allen Beteiligten ist klar – und in einer Telefonkonferenz mit den Lehrerverbänden am gestrigen Don-nerstag ist dies von Herrn Lorz noch einmal bestätigt worden-, dass nur das umgesetzt werden kann, was mit den vorhandenen Mitteln auch verantwortlich machbar ist.

Videoplattformen alle datenschutzkonform

Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HDBI) schätzt alle im Moment erhältlichen Plattformen für Videokonferenzen für die Dauer der Krisenbewältigung als erlaubt ein.

Auf der einen Seite stärkt dies alle Lehrkräfte, die unter großem persönlichem Aufwand versuchen, ihre Schüler*innen nicht alleine zu lassen. Auf der anderen Seite ist diese Einschätzung eine Armuts-

erklärung, kennt man doch die Möglichkeiten der Nutzung persönlicher Daten vieler dieser Plattfor-men. Doch da das Schulportal des Lands Hessen nur Kapazitäten für knapp die Hälfte der Schulen bereithält und auch nicht über ein Video-Tool verfügt, bleibt den Lehrkräften nichts anderes übrig, als Datenschutzvorgaben gegen pädagogische Notwendigkeiten abzuwägen. Hier besteht drin-gend Nachholbedarf!

Neuregelung beim Einsatz von Risikogruppen

Das Kultusministerium hat den Einsatz von Kolleg*innen mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs neu geregelt. In Anbetracht der Beschulung aller Schüler*innen im Präsenzunter-richt gilt es also, alle verfügbaren Kolleg*innen zurück an die Schulen zu holen. Der Gesundheits-schutz tritt dabei immer weiter in den Hintergrund.

Schwangere und stillende Kolleginnen gehören nicht zu einer der vom RKI definierten Risikogrup-pen. Trotzdem dürfen sie aus Fürsorgegründen weder im Präsenzunterricht noch in Prüfungen ein-gesetzt werden. Lehrkräfte, die mit dieser Gruppe in einem Hausstand leben, haben dagegen kein Anrecht auf eine Freistellung, da Schwangere und Stillende laut RKI kein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Kolleg*innen werden ab dem 60. Geburtstag weiter auf Antrag freigestellt. Ihr Einsatz im Unter-richt und in Prüfungen erfolgt weiterhin nur freiwillig. Jüngere Lehrkräfte, die mit Angehörigen die-ser Gruppe in einem Hausstand leben, haben dagegen keine Möglichkeit mehr, sich von Präsenzun-terricht und Prüfungen freistellen zu lassen.

Neu ist ebenfalls, dass Kolleg*innen, die nach der Definition des RKI zu einer der Risikogruppen ge-hören, freiwillig im Präsenzunterricht und in den Prüfungen eingesetzt werden können. Dies gilt auch, wenn sie sich zuvor per Attest haben befreien lassen.

Schwerbehinderte Lehrkräfte haben nur dann ein Anrecht auf Befreiung, wenn sie einer der o.g. Gruppen angehören.

Viele Kolleg*innen, die sich in den letzten Tagen an uns gewandt haben, wird diese neue Regelung freuen, lässt es sie doch selbst entscheiden, ob sie sich den Einsatz im Präsenzunterricht zutrauen. Schließlich vermissen sie ihre Lerngruppen, fühlen sich für sie verantwortlich und wollen sie nicht alleine lassen. Auch ist der Wunsch nach Normalität sehr verständlich. Schutz dagegen benötigen jetzt umso mehr die Kolleg*innen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht eingesetzt werden möchten. Es sind uns bereits einige Fälle bekannt, in denen ein hoher moralischer Druck ausgeübt wurde, sich nicht befreien zu lassen. Diese Lehrkräfte benötigen nun den solidarischen Einsatz ihrer Kolleg*innen und besonders ihrer Personalräte. Und natürlich können sie sich jederzeit an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW Offenbach wenden.

Damit bleibt die Frage, ob es sich bei einer Corona-Infektion um eine Berufserkrankung handelt. Wer sich damit ausführlich befassen will, findet ein ausführliches Dossier auf der Homepage des DGB: www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/dienstunfallrecht/themen/bei-trag/ansicht/dienstunfallrecht/coronavirus-unfall-oder-berufskrankheit/details/anzeige/

Demnach stellt sich das Thema für den Schulbereich für den GPRLL folgendermaßen dar: Für den Schulbereich gibt es - anders als beim Krankenhauspersonal - kein "Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 3101" und damit keine generelle verbindliche Zusage des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers, dass die Corona-Infektion in der Zeit des Präsenzunterrichts als Berufskrankheit anerkannt wird.

Damit muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass die Infektion im Beruf erfolgte. Wir ge-hen davon aus, dass bei Lehrkräften, die sich jetzt im Rahmen der schulischen Tätigkeit insbeson-dere im Präsenzunterricht infizieren, im Einzelfall und vor Gericht der Nachweis der Infektionskette trotzdem leichter führen lässt, als dies in vielen anderen Berufen der Fall ist (ÖPNV; Einzelhandel etc.) und damit die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit eher gegeben sein

könnten. Naturgegeben gibt es noch keine Gerichtsurteile, wie hier die allgemeine Infektionsgefahr und die im Beruf abgegrenzt werden können. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man freiwillig oder verpflichtend eingesetzt wurde.

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässli-chen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu ver-sorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)

und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de)

und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home-page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land. www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist erst wenige Tage her, dass wir uns mit einem Corona-Spezial an euch gewandt haben, um die drängendsten Fragen zur bevorstehenden Schulöffnung aus Beschäftigtensicht zu beantworten. Die aktuellen Ereignisse machen es jedoch notwendig, diese Informationen zu präzisieren und aktualisieren. Klar wird langsam, wie wenig die Zeit der Schulschließung ge-nutzt wurde, um nicht nur die Bedingungen vor Ort auf eine vorsichtige Rückkehr zum Prä-senzunterricht vorzubereiten, sondern auch die juristischen Rahmenbedingungen zu klären. Leidtragende dieser fehlenden Weitsicht sind die Kolleg*innen vor Ort, die Eltern und Schü-ler*innen, aber auch die Schulleitungen.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in seinem Urteil vom 24.4. festgestellt, dass es keinen sachlichen Grund gibt, Viertklässler*innen bereits jetzt wieder zu beschulen und sieht das Grundrecht auf Gleichbehandlung gegenüber älteren Jahrgängen verletzt. Damit ge-wichtet es den Schutz der Gesundheit höher als die Schulpflicht. Dieser Grundsatz sollte für alle Klassen, die unterrichtenden Lehrkräfte, Schulleitungen und alle anderen Mitglieder der Schulgemeinden gelten. Wir raten euch: Lasst euch nicht unter Druck setzen! Versucht nicht, auf Kosten eurer Gesundheit, der eurer Schüler*innen und der Familien mit eurem Ein-satz auszugleichen, was die Bildungsverwaltung und die Schulträger nicht, nicht ausreichend oder zu spät vorbereitet haben! Nehmt euer Recht war, nicht vor Ort in der Schule zu arbeiten, wenn ihr oder Mitglieder eures Hausstandes zu einer der Risikogruppen gehören! Vor allem aber:
Bleibt gesund!
Eure GEW-Fraktion
Lehrkräfte „systemrelevant“!
Das hessische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 23.4., beschlossen, dass auch Lehrkräfte „systemrelevant“ sind. Durch diesen überfälligen Schritt haben nun auch die Lehrer*innen das Recht, ihre Kinder in der Notbetreuung der Schulen und Kitas untergebracht zu wissen, wenn sie im Präsenzunterricht oder der Notbetreuung ihrer Schule eingesetzt sind. Die GEW-Fraktion begrüßt diesen Schritt, es ist jedoch ärgerlich und zeugt von mangelnder Wertschätzung, dass die Landesregierung erst jetzt -fast eine Woche nach der Verkündung der Schulöffnung- und erst auf großen Druck von uns Betroffenen einsieht, dass es auch unter uns Lehrkräften Eltern gibt, die Betreuung für ihre Kinder benötigen, wenn sie ihrer Arbeit nachkommen sollen.
Grundschulen bleiben geschlossen
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einer überraschenden Eilentscheidung die Aufhe-bung der Aussetzung der Schulpflicht der Schüler*innen der 4. Klassen gekippt (Akten-zeichen: 8 B 1097/20.N). Geklagt hatten die Eltern einer Frankfurter Grundschülerin, die ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt sah. Dieser Auffassung konnte sich der Gerichtshof anschließen. Es gebe keinen sachlichen Grund, warum die 4. Klassen wieder zur Schule gehen sollten, während die höheren Jahrgänge weiterhin aus Infektionsschutzgründen nicht
zur Schule gehen dürfen, so die Kasseler Richter. Als Reaktion hierauf verschob die Lan-desregierung die Öffnung der Grundschulen bis auf Weiteres. Entgegen anders lautenden Presseberichten, die nur von einer Verschiebung der Schulöffnung von einer Woche ausge-hen (so z.B. die FR in ihrer Onlineausgabe am 24.4.), verweist eine Presseerklärung des HKM darauf, dass nun unklar sei „wann bzw. in welchen Schritten nun die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Grundschule und in weiteren Jahrgangsstufen stattfindet“.
Die Presseerklärung im Wortlaut findet ihr hier: https://kultusministerium.hes-sen.de/presse/pressemitteilung/schulbetrieb-der-4-jahrgangsstufe-der-grundschulen-wird-am-27-april-nicht-aufgenommen
Die GEW-Fraktion des GPRLL Offenbach fordert die Landesregierung auf die Beschulung generell auszusetzen, bis einheitliche Regelungen für alle Schulen aller Schulformen ge-schaffen wurden. Die Schullandschaft gleicht immer mehr einem Flickenteppich. Hierunter leiden nicht nur die Lernbedingungen der Schüler*innen, auch die Arbeitsbedingungen unter-scheiden sich stark. Die Pandemie hat weder die Mitbestimmungsrechte noch die Ar-beitsschutzgesetze außer Kraft gesetzt! Es kann nicht sein, dass die Schulen allein gelas-sen werden durch unrealistische oder schwammige Formulierungen seitens der Bildungsver-waltung.
Hygieneplan veröffentlicht
Vielfach wurde darauf hingewiesen, dass Schulen ein Konzept zur Verfügung gestellt werden muss, wie durch konkrete Maßnahmen vor Ort das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten werden kann – bevor die Schule zur Präsenzbeschulung zurückkehrt. Dieser Hygi-eneplan wurde am Mittwoch, den 22.4., veröffentlicht, also ganze 38 Tage nach der corona-bedingten Unterbrechung des Unterrichts und 6 Tage nach Verkündung der Schulöffnung am Montag, den 27.4. Die angedachten Maßnahmen werden uns nicht nur sehr spät mitgeteilt, sie sind zudem unzureichend. Während im Einzelhandel eine Maskenpflicht eingeführt und die zulässige Kundenzahl auf eine Person pro 20m² festgelegt wurde, gelten für den Schul-bereich viel geringere Anforderungen. Solange das Abstandsgebot sitzend eingehalten wer-den kann, gilt im Klassenraum keine Maskenpflicht. Auch eine Flächendesinfektion hält das Kultusministerium für nicht notwendig. Die Empfehlungen beschränken sich größtenteils auf das Fernbleiben bei Krankheit, das korrekte Händewaschen, das Lüften der Räume und die Einhaltung des Abstandsgebotes. Hierzu sollen Klassenräume nicht gewechselt und auf in-teraktive Arbeitsformen verzichtet werden. Auch sollen Pausen versetzt stattfinden, Sportun-terricht muss ebenso unterbleiben wie gemeinsames Singen. Konferenzen sind auf das not-wendige Maß zu beschränken.
Es ist offensichtlich, dass unser Dienstherr die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nicht ernst nimmt, wenn eine Lehrkraft während eines Einkaufes besser geschützt ist als bei ihrem Dienst für das Land Hessen. Selbst die Vorgabe, maximal 15 Schüler*innen pro Lerngruppe zu beschulen, ist angesichts der vorhandenen Räume oft nicht umsetzbar, wenn das Ab-standsgebot eingehalten werden soll. Dabei muss mittlerweile jedem klar sein: die Gesund-heit der betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte und die ihrer Familien muss Vorrang ha-ben! Kein Schulstart ohne angemessene Bedingungen!
Auf Grundlage des Hygieneplans veröffentlichten auch die Schulträger Handreichungen für die Schulleitungen, in denen sie darlegen, wie sie die Vorgaben umsetzen wollen. Während das Stadtschulamt Offenbach die Vorgaben des Landes beinahe wortgleich übernimmt, nicht ohne sich nehmen zu lassen, noch einmal das korrekte Händewaschen oder die „Nies-Eti-kette“ zu beschreiben, stellt der Kreis Offenbach zumindest auch Flächendesinfektionsmittel und Schutzmasken in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Den Hygieneplan des Landes Hessen im Wortlaut findet ihr hier: https://kultusministe-rium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_fuer_die_schulen.pdf
Umgang mit Risikogruppen
Das Robert-Koch-Institut hat aufgrund der bisher vorliegenden Studien bestimmten Perso-nengruppen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung be-scheinigt. Dazu zählen:
• ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jah-ren; 87 % der in Deutschland an COVID-19 Verstorbenen waren 70 Jahre alt oder älter [Altersmedian: 82 Jahre])
• stark adipöse Menschen
• Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
o des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
o chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
o chronische Lebererkrankungen
o Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
o Patienten mit einer Krebserkrankung
o Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z. B. Cortison)
Interessanterweise übernimmt das Kultusministerium im Hygieneplan die Einschätzungen des RKI wörtlich, verschweigt jedoch das Risiko über-50-jähriger und stark adipöser Perso-nen.
Für den Einsatz von Lehrkräften im Unterricht unterteilt das HKM den oben genannten Personenkreis in zwei Gruppen. So darf der Einsatz von Lehrkräften im Präsenzunterricht, die 60 Jahre und älter sind, nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Alle anderen Personen, die zu einer der Risikogruppen gehören, dürfen nicht im Präsen-zunterricht eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn diese sich hiermit einverstanden er-klären! Nicht zuletzt ist momentan noch völlig unklar, welche Auswirkungen ein solcher Ein-satz auf Versicherungsleistungen im Falle einer Ansteckung hätte.
Auch schwangere und stillende Kolleginnen sind nicht im Präsenzunterricht einzuset-zen. Daraus folgt auch, dass Schüler*innen und Kolleg*innen, die in einem Hausstand mit einer schwangeren oder stillenden Person leben, ebenfalls nicht am Präsenzunterricht teil-nehmen sollen.
Auch hier gilt: lasst euch nicht unter Druck setzen, selbst wenn andere an eurer Schule an-dere Entscheidungen treffen! Eure Gesundheit und die eurer Familie hat Vorrang!
An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich bei all den Schulleitungen bedanken, die ihre Fürsorgepflicht sehr vorbildlich annehmen und betroffene Lehrkräfte auch gegen ihr erklärtes Einverständnis nicht einsetzen!
Wie geht ihr vor, wenn ihr jünger als 60 seid und zu einer der Personen-gruppen gehört?
Zunächst setzt ihr die Schulleitung schriftlich in Kenntnis, dass ihr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung steht, ohne auf die nä-heren Umstände einzugehen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben, eine sogenannte „dienstliche Versicherung“. Da diese Teil der Personalakte ist, empfehlen wir ausdrück-lich, keinerlei Angaben zu eventuellen (Vor-)Erkrankungen zu machen.
Im Anschluss informiert ihr euren Haus- oder Facharzt und lasst euch per Attest und ohne Nennung eines Krankheitsbildes bescheinigen, dass ihr aufgrund der Empfehlungen des RKI nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnt.
Wir empfehlen außerdem, euren Personalrat über eure dienstliche Versicherung zu infor-mieren. Dieser ist bei der Erstellung der Dienstpläne in der Mitbestimmung und sollte die
Entscheidungen der Schulleitung nachvollziehen können. Dazu benötigt er auch diese Infor-mationen.
Benotung
Solange die Schulpflicht ausgesetzt ist, findet kein Präsenzunterricht statt. Dieser ist jedoch die Voraussetzung für eine Benotung, da sich alle gesetzlichen Vorgaben hierauf beziehen. Das Unterrichten aus dem Home-Office ist laut Kultusminister Prof. Dr. Lorz ein Lernangebot an die Schüler*innen, welches diese annehmen können. Es können in dieser Phase keine schriftlichen Leistungsnachweise erbracht werden. Noch ist völlig unklar, wie die Noten in diesem Schulhalbjahr gebildet werden. Das HKM hatte hierzu bereits mit der Schließung der Schulen einen Erlass angekündigt, der jedoch bis zum heutigen Tag nicht vorliegt.
Entschieden ist hierzu bisher vor allem, dass eine Versetzung auch dann erfolgt, wenn die Voraussetzungen in der Zeit vor der Schulschließung nicht vorlagen. Bei diesen Schüler*in-nen soll eine Beratung durch die Schule erfolgen, eine Wiederholung der Jahrgangsstufe erfolgt jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Unser Fazit: Was kann man tun?
Macht nur das, was verantwortlich geht.
- Wenn es zu wenig Personal gibt (und das wird bei der dargestellten Ausweitung der Risikogruppen sicher der Fall sein), dann unterrichten wir eben weniger als 20 Stun-den.
- Wenn die Räume zu klein sind, dann reicht es nicht, die Klassen zu halbieren, sondern man muss sie dritteln.
- Wenn das Personal für 20 Stunden nicht zur Verfügung steht, dann muss auf die Mög-lichkeit häuslicher Arbeitstage mit vorbereiteten Aufgaben zurückgegriffen werden.
- Wenn die Pause eine besondere Quelle von Sozialkontakten und Verstößen gegen Abstandsregeln ist, müssen vielleicht auch mal drei Stunden am Stück unterrichtet werden. Das müssen und werden Schulämter und Ministerium akzeptieren. Die Kräfte müssen zudem verantwortungsbewusst eingesetzt werden, denn der Einstieg mit den Abschlussklassen, der 12. Klassen der Fachoberschulen und der Q2 ist erst der An-fang.
Es geht nicht um Nörgelei, Bremsen oder das Sabotieren guter Pläne, sondern darum, das zu tun, was die Landesregierung vermissen lässt: Verantwortung zeigen.
Schulen sollten sich nicht durch vermeintlich in Stein gemeißelte Vorgaben unter Druck setzen lassen. Auch das HKM fährt – bestenfalls – nur auf Sicht! Alle Vorgaben müssen sich immer an dem Ziel messen lassen, keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren. Wer jetzt unverantwortlich große Gruppen fordert, um eine Mindestzahl von Unterrichtsstun-den durchzusetzen, handelt verantwortungslos.
Dort wo Anweisungen erkennbar gegen allgemeine Vorgaben zur Begrenzung der Corona-Pandemie verstoßen und auch Gespräche vor Ort nicht zu einer Änderung führen, sind Schulleitungen und Lehrkräfte gleichermaßen verpflichtet, die vorgesetzte Behörde über solche Verstöße zu informieren und auch von ihrer Pflicht zur Remonstration nach § 37 Beamtenstatusgesetz Gebrauch zu machen. § 37 Absatz 1 besagt, dass Beamtinnen und Beamte „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verant-wortung“ tragen. Eine Anweisung, die man auf Grund der allgemeinen Pandemielage und der Rechtsvorschriften der Landesregierung in Form der Corona-Verordnungen für rechtswidrig hält, muss man zunächst nicht ausführen. Stattdessen formuliert man einzeln oder zu meh-reren in einem Schreiben an die Schulleitung oder das Schulamt seine „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen“ und bittet zugleich um eine schriftliche Antwort mit einer widerspruchsfähigen Begründung. Selbstverständlich kann auch der Personalrat
aktiv werden und die entsprechenden Beschwerden und Mängel darstellen und bei der Schul-leitung vortragen. Auch die GEW und der Gesamtpersonalrat sind Ansprechpartner und ge-ben die Kritik weiter.
Aktuelle Informationen
Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässlichen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswir-kungen zu versorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (www.gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.
Rechtliche Fragen
Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.
Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)
und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de)
und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)
Kontakt
Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:
Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de
Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Home-page der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land. www.gew-offenbach.de
Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM
STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vergangenen Wochen waren für uns alle eine Herausforderung und allem Anschein nach werden die nächsten Wochen nicht unbedingt einfacher. Die Situation von uns Lehrkräften war und ist geprägt durch die Arbeit im „Homeoffice“ mit der nur sehr rudimentär vorhandenen digitalen Infrastruktur, das Einarbeiten in neue Technik, die nicht immer auf Anhieb funktioniert, die Sorge um die Schülerinnen und Schüler, die ohnehin schlechtere Lernchancen haben oder die in diesem Schuljahr ihre Abschlussprüfungen ablegen müssen, die Notwendigkeit, nebenher auch die eigenen Kinder betreuen und beschulen zu müssen, dazu vielleicht die Sorge um die eigene Gesundheit und die älterer Angehöriger. Geprägt war und ist diese Zeit aber auch durch rechtliche Unsicherheiten, die diese Situation mit sich bringt.

Und trotzdem erreichten uns in den letzten Wochen sehr viele Nachrichten von Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenseitig kollegial beim Aufbau von neuen Lernformen und -Plattformen unterstützten, sich freiwillig -auch an Wochenenden und Feiertagen- in der Notbetreuung engagierten, Einkaufsdienste und Ähnliches für die Nachbarschaft organisierten, Spendenkampagnen für besonders Benachteiligte nicht nur hier, sondern auch in anderen Teilen der Welt ins Leben riefen oder unterstützten und viele weitere Initiativen ergriffen, um ihren Teil beizutragen, dass diese Krise für alle zu meistern ist.

Nun kommt die vorsichtige Öffnung der Schulen hinzu und mit ihr viele Fragen, wie genau dies alles zu bewältigen ist. Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat lässt euch mit diesen Sorgen nicht allein. Dass wir uns in einer besonderen Situation befinden, bedeutet nicht, dass Mitbestimmung und Arbeitsschutz nicht mehr gelten. 

Für die Landesregierung mögen wir nicht systemrelevant sein und wer weiß, ob man sich an unser Engagement erinnert, wenn diese Krise überstanden ist.

Wir aber möchten uns bei dieser Gelegenheit im Namen der GEW bei euch für euren Einsatz bedanken und werden auch weiterhin an eurer Seite stehen, um die Bedingungen unserer Arbeit an allen Bildungseinrichtungen zu verbessern!

 

Bleibt gesund,

 

eure GEW-Fraktion

 

        

Klare Bedingungen für den Schulstart!

Ab dem 27.4. werden die Schulen wieder für den Schulbetrieb geöffnet. Den Anfang machen die 4. Klassen aufgrund des bevorstehenden Übergangs in die weiterführenden Schulen sowie Klassen, deren zentrale Abschlussprüfungen bevorstehen (also die 9. Hauptschulklassen, die 10.Realschulklassen, die 12. Klassen der Fachoberschulen und die Q2, da ihre Kurse ins Abi einfließen). Die Hauptschul- und Realschul-Abschlussprüfungen sowie die Fachabiturprüfungen wurden verschoben, um eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen. Diesen Schritt begrüßt die GEW Offenbach ausdrücklich.

Die Entscheidung der Landesregierung mag insgesamt nachvollziehbar sein, sie wirft jedoch viele Fragen auf, die schnell beantwortet werden müssen.

Wir erwarten, dass an den Schulen Bedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Schulbetrieb wiederaufzunehmen, ohne dass hieraus eine Gefahr für Schüler*innen, Lehrkräfte und ihre Familien entsteht. Die Schulen sind so auszustatten, dass den Hygieneempfehlungen nachgekommen werden kann. Die Schulen sind gehalten, Hygienekonzepte vorzulegen. Ein Muster für solche Konzepte will die KMK auf ihrer nächsten Sitzung erarbeiten. Da diese jedoch erst am 29.4. tagt, werden die Konzepte der Schulen frühestens eine Woche nach Schulstart vorliegen. Zudem können Konzepte nur dann sinnvoll erarbeitet und umgesetzt werden, wenn ausreichend Hygienemittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Papiermasken und auch Wasser und Seife in den Klassenräumen vorhanden sind und eine tägliche intensive Reinigung durch qualifiziertes Personal gewährleistet werden kann. Das HKM, die Schulträger und die Schulämter hatten von der Schließung bis zur geplanten Wiedereröffnung 6 Wochen Zeit, um den Einstieg vorzubereiten. Unserer Einschätzung nach wurde diese Zeit nicht effektiv für eine angemessene Ausstattung der Schulen genutzt. Wir erwarten, dass dies unverzüglich nachgeholt wird. Die Sicherheit der Schüler*innen, Lehrkräfte und ihrer Familien geht vor! Eine Beschulung kann erst erfolgen, wenn die Bedingungen hierfür gegeben sind!

 

Viele Kolleg*innen gehören aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zur sogenannten Risikogruppe. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erfordert, diese Personengruppe nicht für den Präsenzunterricht an der Schule zu verpflichten!

Gleiches gilt für diejenigen Lehrkräfte, die in ihrem Haushalt mit Personen zusammenleben, die zur Risikogruppe gerechnet werden müssen!

 

Dringend geboten für die Planung an den Schulen ist eine umgehende Konkretisierung, in welchem Umfang die Beschulung stattfinden soll und welche Fächer sie in den verschiedenen Schulformen umfasst.

 

Um die Abstandsregeln einzuhalten, werden Klassen geteilt werden müssen. Das bedeutet, dass der Unterricht nicht ausschließlich durch die bisherigen Lehrkräfte abgedeckt werden kann. Die Schüler*innen befinden sich ihrerseits durch die aktuelle Situation, die Aufteilung ihrer vertrauten Lerngruppe und der bevorstehenden Prüfungen in einer besonderen Lage. Dies aufzufangen erfordert von der Lehrkraft eine intensive Vor- und Nachbereitung. Es muss jeder Schulleitung klar sein, dass diese Lehrkräfte nicht auch im bisher erwarteten Rahmen ihre anderen Lerngruppen betreuen können. 

 

Wir erwarten weiterhin, dass das HKM so zeitnah wie möglich klärt, wie mit den (insbesondere schriftlichen) Leistungsbewertungen zu verfahren ist. Hier wurde zu Beginn der Schulschließung ein Erlass angekündigt, bisher scheint es nicht einmal eine Entwurfsversion zu geben.

  

Notbetreuung für Kinder von Lehrkräften öffnen

Die partielle Schulöffnung stellt Lehrkräfte mit schulpflichtigen Kindern und Kindern im Vorschulalter vor besondere Herausforderungen. Zwar wurde die Gruppe derjenigen erweitert, die Anspruch auf Notbetreuung haben und neben alleinerziehenden Berufstätigen unter anderem auch die Gruppe der Journalist*innen und Soldat*innen aufgenommen. Wir Lehrkräfte haben jedoch weiterhin keinen Anspruch auf Betreuung unserer Kinder.

Natürlich gebietet es die Fürsorgepflicht, dass Kolleg*innen, die aufgrund des Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, momentan nicht eingesetzt werden sollten. Außerdem sollen die Kassen aufgeteilt werden, da sonst das Abstandsgebot nicht befolgt werden kann. Wenn der Unterricht in den 4.Klassen, 9. Hauptschul- 10. Realschul- und 12. Fachoberschul- und Gymnasialklassen also wieder stattfinden soll, bleiben nur die jüngeren Kolleg*innen übrig. Gerade diese Gruppe hat aber häufig selbst Familie und muss häusliche Beschulung und Betreuung des eigenen Nachwuchses und die schulischen Aufgaben unter einen Hut bringen. Dieses Dilemma wird sich nur lösen lassen, wenn man innerhalb der jeweiligen Schulen einen gut gangbaren Weg für alle findet. Dass Lehrkräfte für die Landesregierung nicht „systemrelevant“ sind, heißt nicht, dass eine Aufnahme unserer Kinder in der Notbetreuung verboten wäre.

Wir fordern die Schulleitungen daher auf, die Notbetreuung für die Kinder der Kolleg*innen während ihres Einsatzes an der Schule zu öffnen!

 

Personalräte bei Einsatzplanungen beteiligen!

Die schrittweise Öffnung der Schulen bedeutet, dass einige Lehrkräfte Präsenzunterricht halten werden, andere aber noch nicht. Bei der Erstellung fairer Einsatzpläne ist der Personalrat laut §61, §62 und §74 in der Mitbestimmung.

Bei der Erstellung der Einsatzpläne sollte darauf geachtet werden, dass Personen mit erhöhtem Risiko nicht und Kolleg*innen mit Betreuungsproblemen möglichst wenig eingesetzt werden und möglichst wenig auf die Unterbringung der eigenen Kinder in der Notbetreuung zurückgegriffen werden muss. Dies durch allgemeine Regelungen zu erreichen, halten wir für nicht möglich. Schulinterne Lösungen können z.B. zeitversetztes Unterrichten beinhalten, wenn Lehrkräfte vormittags keine Betreuungsmöglichkeit haben, weil der Partner arbeitet. Auch können Einsatztage im Präsenzunterricht aufgeteilt werden, sodass man einen Teil der Unterrichtsverpflichtung tageweise von zu Hause erledigen kann (wie in den ersten 3 Wochen der Schulschließung). Das Ministerium spricht davon, dass allen Klassen 20 Unterrichtsstunden mindestens ermöglicht werden sollten. Wir sind der Meinung, dass dieser Rahmen zumindest in den ersten Wochen der Beschulung nicht überschritten werden darf, um die Gefahr einer Infektion möglichst gering zu halten. Problematisch wird auch die Pausensituation, die durch ein Pausenkonzept geregelt werden soll. Auch hier ist der Schulpersonalrat in der Mitbestimmung. Kritisch bleibt nach wie vor die Tatsache, dass insbesondere Grundschüler*innen Abstandsregeln in der Regel nicht einhalten können, gleiches gilt für Grundschullehrer*innen, die diese Kinder - Viertklässler - bereits ab 27.4. wieder beschulen müssen.  Uns ist bewusst, dass auch wir für viele dieser Probleme noch keine wirklich zufriedenstellenden Lösungen anbieten können. Habt ihr bessere Wege gefunden? Dann teilt sie uns per Mail an t.hartmann@gew-offenbach.de mit, damit möglichst viele Kollegien von eurem Ideen profitieren können. 

 

Neue Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsschutzverordnung vorgelegt, die auf die aktuelle Situation eingeht und Bedingungen für das Arbeiten in Pandemiezeiten formuliert. Dabei sollen -auch an Schulen- zwei klare Grundsätze befolgt werden. Zum einen soll überall dort, wo eine Einhaltung des Mindestabstands nicht garantiert werden kann, vom Arbeitgeber Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden.  Zum anderen sollen sich Menschen mit Atemwegs-Symptomen nicht auf dem Betriebs- oder Schulgelände aufhalten, der Arbeitgeber (wobei hier aufgrund fehlender Vorgaben im Schulbereich unklar ist, ob das HKM, das Staatliche Schulamt oder die Schulleitung gemeint ist) muss ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen festlegen. Solange dies nicht geregelt ist, raten wir allen Schulen, Schüler*innen bei Erkältungssymptomen nach Hause zu schicken. Die Verordnung könnt ihr hier nachlesen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässlichen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu versorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

Den Informationsbrief von Kultusminister Prof. Dr. Lorz zur Schulöffnung könnt ihr hier nachlesen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-des-hessischen-kultusministers-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-hessen-ab-dem-27042020

 

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

 

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)

und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de)

und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

 

Erlass Inklusive Beschulung – gewerkschaftlicher Erfolg durch gemeinsames Handeln!!

Der Erlass zur Inklusiven Beschulung sieht für Grundschulen die Zuweisung einer Förderpädagogenstelle vor, wenn diese sich nicht aktiv gegen eine solche entscheiden und weiterhin vom rBFZ versorgt werden wollen. Die GEW hatte hierzu im November Förderschulehrkräfte und Grundschullehrkräfte zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen, die die geplante Entwicklung sehr kritisch beurteilten und massive Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an beiden Schulformen befürchteten. Eine in diesem Rahmen erarbeitete „Dietzenbacher Erklärung“ fand schnell viele Unterstützer*innen. Nun gab das Schulamt bekannt, dass sich alle Grundschulen im Schulamtsbezirk gegen die Zuweisung der Förderpädagogenstelle entschieden haben. Wir danken allen Kolleg*innen, die sich in diesem Prozess engagiert haben und stellen fest: Gemeinsam lassen sich unsere Arbeitsbedingungen wirksam schützen! 

Wer der Wortlaut der „Dietzenbacher Erklärung“ nachlesen möchte, findet sie unter https://www.gew-offenbach.de/home/details/985-dietzenbacher-erklaerung-zur-wertschaetzung-inklusiver-beschulung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5657efe370750ad930787adf9c7383e7

 

 

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

 

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Homepage der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.
                                                           www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de

AUS DEM GESAMTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER BEIM
STAATLICHEN SCHULAMT OFFENBACH

 

Abiturprüfungen

Am Mittwoch einigte sich die Kultusministerkonferenz darauf, dass die Schulabschlussprüfungen in ganz Deutschland nach momentanem Stand durchgeführt werden sollen. Als eines von nur 2 Bundesländern, welches die schriftlichen Abiturarbeiten vor den Osterferien durchführen lässt, sind die hessischen Gymnasialen Oberstufen ganz besonders von dieser Entscheidung betroffen. Zum einen herrscht generell eine große Verunsicherung bezüglich des Risikos, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken, wenn man längere Zeit in einem Raum mit vielen Schüler*innen zusammen verbringen muss, um diese zu beaufsichtigen. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob eine Übertragung der Viren auch durch kontaminierte Schülerarbeiten möglich ist, auch wenn dieses Risiko vom Robert-Koch-Institut als sehr gering eingeschätzt wird. Und schließlich stellt sich uns die Frage nach der Vergleichbarkeit eines Zentralabiturs, wenn Jugendliche, die in dieser Ausnahmesituation unter großem psychischem Druck stehen, ihr Abitur ablegen müssen.

Auf der anderen Seite sind die Rückmeldungen, die uns von den Schulen aus dem Schulamtsbezirk Offenbach erreichten, bisher überwiegend positiv. Es scheint momentan zu gelingen, die Bedingungen so zu gestalten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus so gering wie möglich gehalten wird. Auch begrüßen viele Schüler*innen und Lehrkräfte, dass keine lange unterrichtsfreie Zeit bis zum schriftlichen Abitur entstanden ist.

Zudem gilt der Beschluss der KMK vom 12.März, die erreichten Schulabschlüsse trotz der unterschiedlichen Bedingungen untereinander anzuerkennen.

Und trotz dieser Rückmeldungen überwiegt die Sorge um die Gesundheit der Beteiligten und ihrer Angehörigen.

Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht und den Gesundheitsschutz auch hier in den Mittelpunkt gerückt. Wir fordern Kultusministerium, Schulamt und Schulleitungen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

An dieser Stelle interessiert uns ganz besonders eure Meinung, um eure Interessen dem Schulamt gegenüber vertreten zu können. Wie bewertet ihr die Durchführung der Abiturprüfungen und wie ist die Situation an eurer Schule? Schreibt eine Mail mit dem Betreff „Abiprüfung“ an t.hartmann@gew-offenbach.de

 

Abschlussprüfungen H/R

Auch die Hauptschul- und Realschulabschlussprüfungen sollen laut Beschluss der KMK durchgeführt werden, um eine gleiche Vorgehensweise in allen Bundesländern sicherzustellen. Dieses Ansinnen ist verständlich, greift jedoch zu kurz. Anders als bei den momentan stattfindenden Abiturprüfungen bedeutet es für die Schüler*innen des Haupt- oder Realschulzweiges, dass sie im Mai praktisch unvorbereitet in die Prüfungen gehen müssen, vor allem, wenn sie nur wenig familiäre Unterstützung erfahren können und in der Vorbereitung auf sich alleine gestellt sind. Hier ist ein bedachtes, fürsorgliches Vorgehen des Hessischen Kultusministeriums gefragt, um die sozial bedingten unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen nicht unnötig zu verstärken!

 

Ausweitung der Notbetreuung

Am Freitag, den 27.März, haben Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose verkündet, dass die Notbetreuung ab Samstag, den 4.4., auch an Wochenenden, in den Osterferien und auch an den Osterfeiertagen stattfindet. Ähnliches werde auch für die Kindergärten geplant.

Uns ist klar, dass das medizinische Personal im Moment jede Unterstützung bekommen muss, die es benötigt und die GEW-Fraktion erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit denen, die mit oft geringer Bezahlung die größte Last dieser Krise tragen müssen. Die Notbetreuung sicherzustellen, wird für viele große Schulen aufgrund der geringen Zahlen an zu betreuenden Schüler*innen auch ohne große Mehrbelastung möglich sein, da diese ja nur für die ersten sechs Jahrgänge angeboten wird. Anders sieht es in den Grundschulen aus, die ohnehin personell nicht gut aufgestellt sind und zudem zum Teil selbst einen sehr hohen Krankenstand haben, sodass die Betreuung von sehr wenigen Lehrkräften aufgefangen werden muss. Diese benötigen dringend Entlastung! Auch haben viele Lehrkräfte selbst Kinder, die betreut, beschult und in dieser für alle unsicheren Zeit aufgefangen werden müssen. Zudem lässt sich gerade mit jüngeren Schüler*innen der Sicherheitsabstand nicht immer einhalten. In der Notbetreuung arbeitende Lehrkräfte sind daher besonderen Risiken ausgesetzt.  

Wir fordern daher,

- dass Beschäftigte, die zu einer der Risikogruppen gehören oder mit einer Person aus dieser Gruppe zusammenleben, nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden!

 - dass die Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung bei der Erstellung des Dienstplanes für die Notfallbetreuung einbezogen werden!

- dass vor der Verpflichtung des Personals geklärt wird, ob der Einsatz auch mit Freiwilligen abgedeckt werden kann.

- dass den eingesetzten Lehrkräften in ausreichender Zahl Materialien zum Schutz wie z.B. Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden!

-  dass auch die Lehrkräfte, die in der Notbetreuung eingesetzt sind, als „systemrelevant“ eingestuft werden, sodass im Bedarfsfall auch die Betreuung der eigenen Kinder gewährleistet ist!

 

Sogenannte Dokumentationspflicht

Es wird von einigen Schulen berichtet, dass Schulleitungen eine umfangreiche Dokumentation der dienstlichen oder unterrichtlichen Tätigkeiten bzw. der Arbeitszeiten (auch und gerade von zu Hause aus) verlangen. Eine solche Dokumentation war bisher für Lehrkräfte im Regelschulbetrieb -abgesehen von Einträgen ins Klassenbuch oder Kursheft- nicht vorgesehen. Bisher gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen, eine Aufforderung der Dokumentation unserer Arbeitszeit ist daher nicht zulässig.

 

Videoplattform „Zoom“

In Zeiten von Schulschließungen wird an jeder Schule nach Lösungen gesucht, wie man auch von zu Hause aus Schüler*innen begleiten und den Lernprozess fortsetzen kann. Auf die Kreativität, die Spontaneität und die Bereitschaft, den Lernstoff so gut wie möglich auch unter diesen Umständen zu vermitteln, dürfen wir Lehrkräfte stolz sein, zumal die digitalen Möglichkeiten hierfür sehr beschränkt sind. Allerdings ist nicht jede technische Lösung zu empfehlen, eine Ad-hoc-Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Grundrechte, insbesondere der Datenschutz, eingeschränkt werden. Besonders warnen möchten wir vor diesem Hintergrund vor der Plattform „Zoom“, da es sich einerseits um ein kommerzielles Unternehmen handelt, dessen Geschäftssitz außerhalb der europäischen Union liegt. Zudem findet offenbar Datenverarbeitung im Hintergrund statt (einer von mehreren kritischen Aspekten aus der Datenschutzerklärung des Dienstes: "unsere externen Dienstanbieter und Werbepartner (z. B. Google Ads und Google Analytics) sammeln automatisch mithilfe von Methoden wie z.B. Cookies und Nachverfolgungstechnologien (…) einige Informationen über Sie, wenn Sie unsere Produkte verwenden“). Erschwerend hinzu kommt, dass die Zoom-App für iOS Daten heimlich an Facebook weiterreicht.
Zudem werden unveränderliche, personenbeziehbare Daten (Aufnahmen der Gesichter von Kindern/Jugendlichen) in nicht kontrollierbare Settings übertragen. Sollten die Schüler*innen die Kontrolle über diese Merkmale verlieren, müssen sie mutmaßlich jahre- oder lebenslang damit leben (wir erinnern an den jüngsten Clearview-Skandal mit massenhafter Gesichtserkennung).
Seitens des Kultusministeriums wird deutlich formuliert, dass neue Plattformen nicht eingeführt werden sollen - nur bereits bestehende Infrastruktur (nach konformer Einführung) kann weitergenutzt werden: https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/aktuelle-informationen-zu-corona/anregungen-zum-digitalen-lernen
Schließlich erlaubt „Zoom“ Verhaltenskontrolle zu aktivieren, bei der registriert wird, ob der Nutzer der Videokonferenz folgt. Dies ist spätestens durch die Personalräte mitbestimmungspflichtig und gegenüber darüber nicht informierten und einwilligenden Schüler*innen und Kolleg*innen tabu.   
Wir verweisen auf das Statement Digitalcourage e.V.: „Proprietäre Videokonferenz-Anbieter wie Skype oder Zoom sind eine Datenschutz-Katastrophe.“ 

Wir erlauben uns zudem den Hinweis auf die hr-Info Netzwelt-Sendung zum Einsatz von Lernplattformen an Schulen vom 20.03.2020.

 

Nach den Osterferien

Bisher ist es noch völlig unklar, wie der Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien weitergehen soll. So sehr wir uns alle eine Normalisierung der Situation wünschen, so sehr drängen wir darauf, dass allein Gründe des Gesundheitsschutzes hierfür ausschlaggebend sein dürfen.

Momentan verdichten sich die Hinweise darauf, dass man einen „stufenweisen“ Wiedereinstieg plane. Dieser könne dann den Unterricht der Klassen betreffen, die Abschlussprüfungen ablegen müssen. Ob und wie weit diese Überlegungen zum Beispiel auch die Grundschulen betreffen, für deren Schüler*innen der Unterrichtsausfall besonders schwierig ist, ist zurzeit noch nicht abzusehen. Sobald es hier konkrete Informationen gibt, werden wir euch hierüber informieren.

 

Verkürzung der Sommerferien

Der Bundesvorsitzende des VBE, der ehemalige Schulleiter Udo Beckmann, macht sich in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR vom 25.03.20) zurecht Sorgen, dass die Schulschließungen sich besonders negativ auf die Bildungschancen von Kindern auswirken, die von Armut betroffen sind. Seit Jahren wird dem reichen Deutschland in jeder Studie vorgehalten, dass der Bildungserfolg sehr viel stärker vom Elternhaus abhängt als in allen vergleichbaren Ländern – ohne, dass sich an der Situation etwas verbessert hätte. Der Vorschlag des VBE, zur Kompensation jetzt die Sommerferien zu verkürzen, wird die strukturellen Probleme nicht beheben, wohl aber ein anderes Phänomen verstärken. In kaum einem anderen Land sind Lehrer*innen so stark belastet wie in Deutschland. Auch wenn die Schulen geschlossen sind, haben wir Lehrer jetzt keine Ferien. Wir sorgen gerade für die Betreuung der Kinder, deren Eltern dringend Entlastung benötigen (wohl auch in den Ferien, an Wochenenden und den Osterfeiertagen), führen trotz der gesundheitlichen Risiken Abiturprüfungen durch, unterrichten unsere Schüler*innen mit individuell zugeschnittenem Material, korrigieren umgehend die eingesendeten Lernergebnisse, organisieren Videochats, schlagen uns mit der unzureichenden digitalen Infrastruktur herum, versuchen, unseren verunsicherten Schüler*innen Ansprechpartner zu sein. Daneben unterrichten wir wie viele andere die eigenen Kinder und viele von uns bieten in der Nachbarschaft unsere Hilfe an und haben sich auf eine Anfrage des Kultusministeriums hin bereit erklärt, im Gesundheitswesen auszuhelfen, wenn dies nötig werden sollte. Nicht nur wir, auch unsere Schüler*innen und ihre Eltern werden irgendwann ihren Erholungsurlaub benötigen, um diese für alle sehr anstrengende Zeit aufarbeiten zu können. Dass wir Lehrkräfte mal wieder mit unserer Arbeitskraft und unserem Verantwortungsgefühl systemische Mängel kaschieren sollen, ist nun wirklich nicht neu. Neu ist, dass der Vorschlag von einer Lehrerorganisation kommt. Vielleicht ist es aber auch keine gute Idee, wenn einer Interessenvertretung der Lehrkräfte wie dem VBE sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Schulleitungen vorstehen, die die Nöte der einfachen Beschäftigten anscheinend aus dem Blick verloren haben.

Die GEW-Fraktion lehnt eine Verkürzung der Sommerferien strikt ab!

 

Personalratswahlen

Alle schulischen Veranstaltungen wurden in den letzten Tagen verschoben oder müssen entfallen. Dies betrifft auch die Personalratswahlen. Laut Gesetz vom 23. März werden die Wahlen an den Schulen verschoben. Die bisherigen Personalräte bleiben bis zu den Neuwahlen im Amt, die spätestens zum 31. Mai 2021 durchgeführt sein müssen. Alle Wahlvorstände wurden für aufgelöst erklärt. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Wahlvorständen, die ehrenamtlich viel Arbeit in die Vorbereitungen für die Wahlen an den Schulen sowie für den Gesamt- und Hauptpersonalrat gesteckt haben. Hebt die Unterlagen hierzu bitte auf, damit wir für den Wahlprozess auf der bereits geleisteten Arbeit aufbauen können. Die GEW wird eine neue Schulung für alle Wahlvorstände anbieten, sobald ein neuer Termin für die Wahl feststeht und die Wahlvorstände an den Schulen wieder ernannt werden konnten.  

 

Aktuelle Informationen

Es ist momentan nur sehr schwer möglich, alle Kolleg*innen unseres Schulamtsbezirks mit verlässlichen und aktuellen Informationen über unsere Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen zu versorgen. Wir haben daher auf unserer Homepage (gew-offenbach.de) eine Liste relevanter Links zusammengestellt.

 

Rechtliche Fragen

Die besondere Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich. Ihr könnt euch jederzeit per Mail mit euren Fragen an die ehrenamtlichen Rechtsberater der GEW-Fraktion Offenbach wenden.

 

Diese sind für die Stadt Offenbach: Karen Miller (k.miller@gew-offenbach.de)

und für den Landkreis Offenbach: Norbert Weimann (n.weimann@gew-offenbach.de)

und Thilo Hartmann (t.hartmann@gew-offenbach.de)

 

Erlass Inklusive Beschulung – bitte unbedingt beachten!!!

Auch in der momentanen Situation gilt weiterhin der Erlass zur Inklusiven Beschulung. Bitte erinnert eure Schulleitungen daran, dass Grundschulen bis spätestens 15.4.2020 dem SSA mitteilen, dass sie keine Stelle einer Förderschullehrkraft fest zugewiesen bekommen möchten (sondern wie bisher auch vom rBFZ versorgt werden möchten). Geschieht dies nicht, bekommt die Grundschule automatisch ab Schuljahr 2020/21 eine (bzw. zwei) Stelle(n) für Förderschullehrkräfte als sonderpädagogische Grundzuweisung zugewiesen.

 

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per E-Mail erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

 

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Homepage der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.
                                                           www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de